Neuzulassung eines Fahrzeuges
Erstmalige Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges
Betrifft die Zulassung eines fabrikneuen (nicht aus dem Ausland importierten) Fahrzeugs.
Bei Neuzulassung eines Fahrzeugs, das aus dem Ausland importiert wird, sind ggf. weitere Unterlagen erforderlich; in diesem Falle wird empfohlen, sich zunächst telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen.
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder Datenbestätigung des Herstellers (CoC-Papier)
- Evtl. Einzelgenehmigungsbogen gem. §13 EG-FGV
- Elektronische Versicherungsbestätigung -eVB- (=Codenummer 7-stellig)
- Personalausweis/Pass
- Bei Firmen: Handelsregisterauszug
- Im Vertretungsfalle: schriftliche Vollmacht für den Beauftragten mit Ausweis bzw. Ausweiskopie des Vollmachtgebers
- Angaben zur Bankverbindung (SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer)
Sie haben die Möglichkeit, folgende Anträge elektronisch an die jeweils zuständige Zulassungsbehörde zu richten. Ein Besuch dieser Behörde kann damit entfallen.
- Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges
- Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges (mit/ohne Halterwechsel, mit/ohne Wechsel des Zulassungsbezirkes, mit/ohne Wechsel des Kennzeichens)
- Neuzulassung eines Fahrzeuges mit EG-Typgenehmigung
- Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeuges (mit/ohne Wechsel des Kennzeichens)
- Änderung von Halterdaten (Namens-/Adressänderungen)
- Tageszulassung
Entsprechende Anleitungen zur Nutzung des Internetportals finden Sie unten in der Rubrik "Formulare".
Alternativ zur Online-Terminbuchung können Sie auch über unserer App CleverQ einen Termin für die Zulassungsstelle und/oder die Fahrerlaubnisbehörde reservieren. Infos zur App finden Sie unter diesem Link.
Unter diesem Link können Sie sich einen Termin für die Zulassungsstelle und/oder die Fahrerlaubnisbehörde buchen.
Übersicht über die gängigen Zulassungsvorgänge und die jeweils benötigten Unterlagen
Organisationseinheit
Zulassungsbehörde (31.3)