Müllgebühren
Das aktuelle Müllgebührensystem: Verwiegung von Rest- und Biomüll
Gültig ab 01.01.2025
Im Landkreis Schweinfurt stehen für Rest- und Biomüll 120 Liter und 240 Liter Tonnen sowie 1100 Liter Container zur Auswahl, 4500 Liter Container nur für Restmüll.
Bitte beachten Sie:
- Für jedes anschlusspflichtige Grundstück muss durch den Grundstückseigentümer mindestens eine 120 Liter Restmülltonne bestellt werden
- Die Grundgebühr für Mülltonnengemeinschaften bei einer 120 Liter Restmülltonne ist 1,00 € höher als die übliche Grundgebühr
Zusammensetzung Müllgebühren:
Monatliche Grundgebühr:
Die monatliche Grundgebühr richtet sich nach der Größe der Restmülltonne.
Für Biotonnen werden keine monatlichen Grundgebühren erhoben, da diese über die monatliche Grundgebühr der vor Ort angemeldeten Restmülltonne verrechnet werden.
120 Liter Restmülltonne | 3,05 € |
240 Liter Restmülltonne | 6,10 € |
1.100 Liter Restmülltonne | 27,96 € |
4.500 Liter Restmülltonne | 114,38 € |
Für 1.100 bzw. 4.500 Liter Restmülltonnen auf Abruf werden ab 01.01.2025 keine Grundgebühren mehr erhoben.
Durch die Einrechnung der anteiligen Grundgebühren in die Leerungsgebühr wird die Abrechnung der Abrufbehälter einfacher, für den Nutzer leichter nachzuvollziene und verursachergerechter.
In der Grundgebühr sind neben der Tonnenmiete auch die Zusatzleistungen, wie die Stellung einer Papiertonne, die Sperrmüllabholung (2 x jährlich), die Problemmüllsammlung, die Häckselaktion u.ä. enthalten.
Gewichtsgebühr:
Für die Verwertung und Beseitung von Rest- und Biomüll werden Gewichtsgebühren pro kg erhoben. Die Mülltonnen werden "dynamisch" gewogen, d. h. in der Auf- und Abwärtsbewegung. Müll, der in der Tonne stecken bleibt, wird nicht berechnet.
Restmüll | 0,12€/kg |
Biomüll | 0,09 € kg |
Leerungsgebühr:
Die Leerungsgebühr richtet sich bei der Restmülltonne nach der Größe. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, Restmülltonnen nur nach Bedarf, d. h. wenn diese voll sind oder es aus hygienischen Gründen erforderlich ist, zur Leerung bereitzustellen.
Restmüll | Biomüll | |
120 Liter | 2,00 €/Leerung | 0,20 €/Leerung |
240 Liter | 2,00 €/Leerung | 0,20 €/Leerung |
1.100 Liter | 10,00 €/Leerung | 0,20 €/Leerung |
4.500 Liter | 25,00 €/Leerung | -/- |
1.100 Liter auf Abruf | 26,90 €/Leerung | -/- |
4.500 Liter auf Abruf | 77,80 €/Leerung | -/- |
Sonstige Leistungsgebühren:
Restmüll- und Biotonnen bis zu einem Volumen von 1.100 Litern können auf Wunsch mit einem Schloss ausgestattet werden. Für dieses Schloss wird eine einmalige Gebühr in Höhe von 25,00 € erhoben. Bei einem nachträglichen Schlosseinbau fällt zusätzlich eine Anfahrtspauschale in Höhe von 25,00 € an, wenn zeitgleich keine weitere Änderung oder Reparatur am Gefäßbestand vorgenommen wird.
Die jährlichen Müllgebührenbescheide werden jeweils Ende Januar verschickt.
Kontakt
Heike Böhm
Linda Rettner
Katharina Hegelmann / Silvia Stöth
Carina Heinkel
Organisationseinheit
Gefäßverwaltung, Abfallberatung und Vertragsangelegenheiten (43.2)