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Bayerische Ehrenamtskarte

Die Ehrenamtskarte Bayern ist ein modernes Instrument der öffentlichen Anerkennung Bürgerschaftlichen Engagements.

Unzählige Menschen – sei es privat, karitativ oder im Verein organisiert - tragen mit ihrer freiwilligen ehrenamtlichen Tätigkeit und bürgeschaftlichem Engagement auch im Landkreis Schweinfurt zum Wohl der Gesellschaft bei. Dank und Anerkennung gab es dafür bislang meist nur in Worten oder Urkunden, oft jedoch auch gar nicht.

Ehrenamt ist das unsichtbare Band, das unsere Gemeinschaft stärkt und zusammenhält. Es stellt keineswegs eine Selbstverständlichkeit dar. Der Landkreis Schweinfurt weiß dieses bürgerschaftliche Engagement sehr zu schätzen. Es ist ihm daher ein besonderes Anliegen, sich der kürzlich gestarteten Initiative des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen zur Anerkennung der durch die Bürger geleisteten gesellschaftlichen Dienste in Form der Ehrenamtskarte anzuschließen. Damit soll dem vielfältig gezeigten Einsatz auf andere Art und Weise Dank und Wertschätzung entgegengebracht werden.

 

 

Was ist die Ehrenamtskarte?

Die Ehrenamtskarte ist ein sichtbares Zeichen zur besonderen Anerkennung von langjährigem und zeitintensivem bürgerschaftlichen Engagement in Form einer Vergünstigungskarte. Sie gilt bei speziellen Kooperationspartnern, die dieses Engagement ebenfalls würdigen möchten und sich deswegen dazu bereit erklärt haben, auf ihre Leistungen Nachlässe zu gewähren.

So ermöglicht die Karte beispielsweise den vergünstigten Eintritt in verschiedene öffentliche Einrichtungen (z.B. Schwimmbäder, Schlösser, Museen, etc.), bei Kulturveranstaltungen oder gewährt Rabatte in Gaststätten und Geschäften.

An wen wird die Ehrenamtskarte vergeben?

 

An ehrenamtlich tätige Personen, die

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens zwei Jahren gemeinwohlorientiert ein freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich mindestens fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten von mindestens 250 Stunden jährlich leisten und die dafür keine Aufwandsentschädigung erhalten, die über einen Auslagenersatz hinaus geht,
  • im Landkreis Schweinfurt wohnen
  • als Reservist regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie entweder in den vergangenen zwei Kalenderjahren insgesamt mindestens 40 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in den vergangenen zwei Kalenderjahren ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren oder
  • einen Freiwilligendienst ableisten in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), einem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder einem Bundesfreiwilligendienst (BFD)  

Die Karte kann während eines Freiwilligendienstes beantragt werden. Sie muss spätestens im letzten Monat des laufenden FSJ-Jahres beantragt werden und hat dann 3 Jahre Gültigkeit. Die Beantragung muss also erfolgen, solange der Antragsteller noch aktiv im Freiwilligendienst ist. Ehemalige Freiwilligendienstleistende können nicht „rückwirkend“ die Karte erhalten.

 

Darüberhinaus wird sie ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen auf Antrag auch erteilt an Personen, die

  • Inhaber einer Juleica (Jugendleiterkarte) sind.
  • aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung (Feuerwehrgrundausbildung) sind.
  • aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung für ihren jeweiligen Einsatzbereich sind.

Die unbegrenzt gültige "Goldene Bayerische Ehrenamtskarte" wird folgenden Personen erteilt:

  • Inhabern des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten
  • Feuerwehrdienstleistenden und Einsatzkräften im Katastrophenschutz und Rettungsdienst, die das Feuerwehrehrenzeichen des Freistaats Bayern bzw. die Auszeichnung des bayerischen Innenministeriums für 25-jährige oder 40-jährige aktive Dienstzeit erhalten haben.
  • Reservisten, die seit mindestens 25 Jahren regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie in dieser Zeit entweder insgesamt mindestens 500 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in dieser Zeit ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren und
  • Ehrenamtliche, die nachweislich mindestens 25 Jahre mindestens 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig waren

 

 

 

Wie wird die Ehrenamtskarte beantragt?

Die Ehrenamtskarte kann beim Landkreis Schweinfurt unter Angabe der Tätigkeit über das Ehrenamtskarte Antrag (siehe Formulare), das Sie auch im Landratsamt oder in ihrer Wohnortgemeinde erhalten, beantragt werden. Der Verein bzw. die Organisation bei der bzw. über die die ehrenamtliche Tätigkeit ausgeübt wird, bestätigt auf dem Formular den Umfang des zeitlichen Engagements. Der Antrag kann persönlich, postalisch oder per E-Mail an ehrenamt@lrasw.de eingereicht werden.

Der Antrag wird im Landratsamt Schweinfurt geprüft, von wo die Ausstellung der Bayerischen Ehrenamtskarte veranlaßt wird.
Den Inhabern der Ehrenamtskarte wurde in den letzten Jahren für ihr ehrenamtliches Engagement mit verschiedenen Aktionen des Landratsamtes Schweinfurt durch Landrat Töpper gedankt:

  • freier Eintritt bei der Ufra
  • Aufführung des Theater Maßbach in Gerolzhofen nur für Inhaber der Ehrenamtskarte
  • Musikalisch-unterhaltsamer Abend mit der Gruppe "häisd'n'däisd vomm mee"
  • Freilichtbühne Sömmersdorf mit den Stück "Don Camillo und das rothaarige Mädchen"

Wie lange gilt die Ehrenamtskarte?

Die Bayerische Ehrenamtskarte ist drei Jahre lang gültig.

Nach Ende der Gültigkeitsdauer kann die Ehrenamtskarte neu beantragt werden. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht. Wenn das bürgerschaftliche Engagement aufgegeben wird, ist die Ehrenamtskarte dem Landratsamt Schweinfurt wieder zurückzugeben.

Die „Goldene Bayerische Ehrenamtskarte“ ist dauerhaft gültig.

 

Die Karten gelten nur in Verbindung mit der Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepaß.

 

Wo gilt die Ehrenamtskarte?

Die Bayerische Ehrenamtskarte gilt nicht nur im Landkreis Schweinfurt sondern bayernweit bei allen Akzeptanzstellen in den teilnehmenden Landkreisen und kreisfreien Städten.

 

Akzeptanzstellen Vertrag
 

Akzeptanzpartnervertrag regelt Vergünstigungen und Zugaben, die Sie Inhabern der Bayerischen Ehrenamtskarte in Stadt und Landkreis Schweinfurt gewähren möchten.

Antrag der Bayerischen Ehrenamtskarte (Erst-/Folgeantrag)
 

Mit diesem Antragsformular kann die Bayerische Ehrenamtskarte im Landkreis Schweinfurt beantragt werden. Der Antrag ist für die Blaue und die Goldene Ehrenamtskarte verwendbar. Es kann sich um einen Erst- oder Folgeantrag mit Ausführung eines oder mehrer Ehrenämter handeln.

Sammelantrag der Bayerischen Ehrenamtskarte
 

Vereine und Verbände können für ihre Mitglieder die bayerische Ehrenamtskarte hiermit gesammelt beantragen. Eine Anerkennung für ehrenamtliches Engagement für Bürger/innen mit Wohnsitz im Landkreis Schweinfurt.

Kontakt

Servicestelle Ehrenamt

Organisationseinheit

Stand: 10.12.2024
Ehrenamt und Teilhabe (20.2)
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