Zuteilung von Kennzeichen für ein Quad
Regelungen für die Zuteilung von Kennzeichen für ein Quad
Für die Zuteilung von Kennzeichen für ein Quad gelten folgende Regelungen:
- Für Quads werden immer zwei Kennzeichen zugeteilt.
- Es sind entweder zweizeilige (Motorrad)-Kennzeichen oder einzeilige Kennzeichen zulässig.
- Leichtkraftradkennzeichen (255 x 130 mm) dürfen für Quads grundsätzlich nicht zugeteilt werden, auch wenn sie als "Zugmaschine-Ackerschlepper" ausgeschlüsselt sind!
Bei Unklarheiten empfehlen wir Ihnen dringend, sich vorab telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen. So können Sie sich ggf. unnötige Wartezeiten ersparen.
Alternativ zur Online-Terminbuchung können Sie auch über unserer App CleverQ einen Termin für die Zulassungsstelle und/oder die Fahrerlaubnisbehörde reservieren. Infos zur App finden Sie unter diesem Link.
Unter diesem Link können Sie sich einen Termin für die Zulassungsstelle und/oder die Fahrerlaubnisbehörde buchen.
Sie haben die Möglichkeit, folgende Anträge elektronisch an die jeweils zuständige Zulassungsbehörde zu richten. Ein Besuch dieser Behörde kann damit entfallen.
- Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges
- Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges (mit/ohne Halterwechsel, mit/ohne Wechsel des Zulassungsbezirkes, mit/ohne Wechsel des Kennzeichens)
- Neuzulassung eines Fahrzeuges mit EG-Typgenehmigung
- Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeuges (mit/ohne Wechsel des Kennzeichens)
- Änderung von Halterdaten (Namens-/Adressänderungen)
- Tageszulassung
Entsprechende Anleitungen zur Nutzung des Internetportals finden Sie unten in der Rubrik "Formulare".
Übersicht über die gängigen Zulassungsvorgänge und die jeweils benötigten Unterlagen
Zulassungsbehörde (31.3)