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Zuteilung von Kennzeichen für ein Quad

Regelungen für die Zuteilung von Kennzeichen für ein Quad

Für die Zuteilung von Kennzeichen für ein Quad gelten folgende Regelungen:

  • Für Quads werden immer zwei Kennzeichen zugeteilt.
  • Es sind entweder zweizeilige (Motorrad)-Kennzeichen oder einzeilige Kennzeichen zulässig.
  • Leichtkraftradkennzeichen (255 x 130 mm) dürfen für Quads grundsätzlich nicht zugeteilt werden, auch wenn sie als "Zugmaschine-Ackerschlepper" ausgeschlüsselt sind!

Bei Unklarheiten empfehlen wir Ihnen dringend, sich vorab telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen. So können Sie sich ggf. unnötige Wartezeiten ersparen.

Terminbuchung für die Zulassungsstelle/Fahrerlaubnisbehörde über die App CleverQ
 

Alternativ zur Online-Terminbuchung können Sie auch über unserer App CleverQ einen Termin für die Zulassungsstelle und/oder die Fahrerlaubnisbehörde reservieren. Infos zur App finden Sie unter diesem Link.

Online Terminbuchung für die Zulassungsstelle/Fahrerlaubnisbehörde
 

Unter diesem Link können Sie sich einen Termin für die Zulassungsstelle und/oder die Fahrerlaubnisbehörde buchen.

Internetbezogene Fahrzeug-Zulassungen
 

Sie haben die Möglichkeit, folgende Anträge elektronisch an die jeweils zuständige Zulassungsbehörde zu richten. Ein Besuch dieser Behörde kann damit entfallen.

  • Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges
  • Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges (mit/ohne Halterwechsel, mit/ohne Wechsel des Zulassungsbezirkes, mit/ohne Wechsel des Kennzeichens)
  • Neuzulassung eines Fahrzeuges mit EG-Typgenehmigung
  • Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeuges (mit/ohne Wechsel des Kennzeichens)
  • Änderung von Halterdaten (Namens-/Adressänderungen)
  • Tageszulassung

Entsprechende Anleitungen zur Nutzung des Internetportals finden Sie unten in der Rubrik "Formulare".

 

Merkblatt Zulassungsvorgänge und benötigte Unterlagen
 

Übersicht über die gängigen Zulassungsvorgänge und die jeweils benötigten Unterlagen

Kontakt

Ralph Grumbach

Organisationseinheit

Stand: 13.09.2023
Zulassungsbehörde (31.3)