Zuteilung eines kurzen Kennzeichens
Zuteilung eines kleinen Kennzeichens mit kurzer Kombination
Im Zulassungsbezirk Schweinfurt-Land werden grundsätzlich Kennzeichen mit SW bzw. GEO und 2 Buchstaben + 3 bzw. 4 Ziffern ausgegeben. Allgemein ist zu beachten, dass auf einem Standard-Kennzeichen mit 520 x 110 mm maximal 8 Zeichen (incl. Saison, H und/oder E) zulässig sind. Kennzeichen mit kürzerer Kombination werden für PKW´s nur im begründeten Ausnahmefall zugeteilt! Hier ist immer eine Einzelfallentscheidung erforderlich.
Im Zweifelsfall empfehlen wir Ihnen dringend, sich vorab telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen und die Sache zu besprechen. So können Sie sich später unnötige Wartezeiten ersparen.
Eine kurze Kennzeichenkombination wird für einen PKW nur dann zugeteilt, wenn technisch kein anderes Kennzeichen montiert werden kann. Rein optische Gesichtspunkte können nicht berücksichtigt werden! Auch nachträgliche Änderungen, Verkleinerungen oder sonstige Modifikationen der Anbringungsstelle rechtfertigen kein kleines Kennzeichen. Hier schreibt der Gesetzgeber geeignete Änderungsmaßnahmen bis hin zum vollständigen Rückbau der Anbringungsstelle vor!
Die Notwendigkeit muss der Zulassungsbehörde nachgewiesen werden. Hierzu ist in aller Regel das Fahrzeug vorzufahren. Im Ausnahmefall können auch Bilder mit Bemaßung vorgelegt werden. Sollten diese jedoch nicht aussagekräftig genug sein, ist die Vorführung des Fahrzeuges unumgänglich.
Bitte beachten Sie: Leichkraftradkennzeichen (255 x 130 mm) dürfen für PKW´s grundsätzlich nicht zugeteilt werden!
Da für die Zuteilung eines kleinen Kennzeichens immer eine Einzelfallprüfung notwendig ist, werden diese Kennzeichen bei einer Außerbetriebsetzung nur für die Wiederzulassung des selben Fahrzeuges auf den selben Halter reserviert (sog. Verbleibskennzeichen)! In allen anderen Fällen verfällt das Kennzeichen. Eine Reservierung als Wunschkennzeichens ist in diesen Fällen nicht möglich. Einen Rechtsanspruch auf ein bestimmtes (kleines) Kennzeichen gibt es nicht.
Alternativ zur Online-Terminbuchung können Sie auch über unserer App CleverQ einen Termin für die Zulassungsstelle und/oder die Fahrerlaubnisbehörde reservieren. Infos zur App finden Sie unter diesem Link.
Unter diesem Link können Sie sich einen Termin für die Zulassungsstelle und/oder die Fahrerlaubnisbehörde buchen.
Sie haben die Möglichkeit, folgende Anträge elektronisch an die jeweils zuständige Zulassungsbehörde zu richten. Ein Besuch dieser Behörde kann damit entfallen.
- Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges
- Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges (mit/ohne Halterwechsel, mit/ohne Wechsel des Zulassungsbezirkes, mit/ohne Wechsel des Kennzeichens)
- Neuzulassung eines Fahrzeuges mit EG-Typgenehmigung
- Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeuges (mit/ohne Wechsel des Kennzeichens)
- Änderung von Halterdaten (Namens-/Adressänderungen)
- Tageszulassung
Entsprechende Anleitungen zur Nutzung des Internetportals finden Sie unten in der Rubrik "Formulare".
Übersicht über die gängigen Zulassungsvorgänge und die jeweils benötigten Unterlagen
Zulassungsbehörde (31.3)