Zulassungsfreie Fahrzeuge
Inbetriebnahme eines zulassungsfreien, kennzeichenpflichtigen Fahrzeuges
Für zulassungsfreie aber trotzdem kennzeichenpflichtige Fahrzeuge gelten zulassungsrechtlich in aller Regel die gleichen Vorschriften, die auch für die zulassungspflichtigen Fahrzeuge gelten. An die Stelle der Zulassungsbescheinigung Teil II tritt in den meisten Fällen ein Nachweis über die Betriebserlaubnis.
Es handelt sich bei dieser Fahrzeugkategorie vor allem um Leichtkrafträder, Anhänger für Sportzwecke und selbstfahrende/angehängte Arbeitsmaschinen.
- Zulassungsbescheinigung Teil I, Betriebserlaubnis bzw. CoC-Papier
- Elektronische Versicherungsbestätigung
- Ggfs. bisherige Kennzeichen
- Ggf. eine Vollmacht mit Ausweis bzw. Ausweiskopie des Vollmachtgebers
- Personalausweis/Pass
- Bei Firmen Handelsregisterauszug
Die Kosten betragen je nach Fall zwischen 27,00 und ca. 50,00 EUR
Alternativ zur Online-Terminbuchung können Sie auch über unserer App CleverQ einen Termin für die Zulassungsstelle und/oder die Fahrerlaubnisbehörde reservieren. Infos zur App finden Sie unter diesem Link.
Unter diesem Link können Sie sich einen Termin für die Zulassungsstelle und/oder die Fahrerlaubnisbehörde buchen.
Sie haben die Möglichkeit, folgende Anträge elektronisch an die jeweils zuständige Zulassungsbehörde zu richten. Ein Besuch dieser Behörde kann damit entfallen.
- Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges
- Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges (mit/ohne Halterwechsel, mit/ohne Wechsel des Zulassungsbezirkes, mit/ohne Wechsel des Kennzeichens)
- Neuzulassung eines Fahrzeuges mit EG-Typgenehmigung
- Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeuges (mit/ohne Wechsel des Kennzeichens)
- Änderung von Halterdaten (Namens-/Adressänderungen)
- Tageszulassung
Entsprechende Anleitungen zur Nutzung des Internetportals finden Sie unten in der Rubrik "Formulare".
Übersicht über die gängigen Zulassungsvorgänge und die jeweils benötigten Unterlagen
Organisationseinheit
Zulassungsbehörde (31.3)