Zulassung und Betrieb ukrainischer Kraftfahrzeuge in Deutschland
Zulassung von Fahrzeugen von Flüchtlingen aus der Ukraine
Flüchtlinge aus der Ukraine konnten bisher unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehend ihre Fahrzeuge in Deutschland weiter betreiben, auch wenn kein deutscher Wohnsitz besteht. Hierfür musste bei der Zulassungsbehörde eine bis längstens zum 31.03.2024 befristete Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Diese Befristung konnte unter gewissen Umständen nochmals bis zum 30.09.2024 verlängert werden. Alle Fahrzeuge, die danach weiterhin in Deutschland betrieben werden sollen, müssen ab diesem Termin regulär zugelassen werden.
Für die Zulassung müssen für alle Fahrzeuge folgende Unterlagen im Original vorgelegt werden:
- Ausweis bzw. Meldebestätigung der jeweiligen Gemeinde
- Nachweis über Verzollung oder Behandlung als Umzugs- bzw. Übersiedelungsgut (dieser Nachweis ist bei der Zollbehörde in Schweinfurt zu beantragen)
- Kaufvertrag oder Rechnung, falls der ukrainische Fahrzeughalter nicht selbst in den ukrainischen Fahrzeugpaieren als Halter eingetragen ist
- Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer)
- Ukrainische Fahrzeugpapiere und Kennzeichenschilder
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
- Ggf. eine Vollmacht, wenn der zukünftige Fahrzeughalter nicht selbst kommt
Fahrzeuge mit einer EU-Typgenehmigung benötigen zusätzlich
- CoC-Papier/EU-Übereinstimmungsgenehmigung. (Hinweis: liegt das CoC-Papier nicht mehr vor, muss über den Fahrzeughersteller eine Zweitschrift angefordert werden)
- Hauptuntersuchung nach § 29 StVO
Fahrzeuge ohne eine EU-Typgenehmigung benötigen zusätzlich
- Gutachten nach § 21 StVO
- Ggf. eine Ausnahmegenehmigung von den Abgas- und Geräuschwerten. Dies wird normalerweise im Gutachten nach § 21 StVO mit aufgeführt.
Falls Sie bezüglich der Zulassung in Deutschland oder zur Terminbuchung noch Fragen haben, setzen Sie sich bitte bereits vorab telefonisch mit uns in Verbindung. Wenn Sie die deutsche Sprache nicht verstehen, bringen Sie bitte unbedingt zur Zulassung einen Übersetzer mit.
Einen Termin für die Zulassung können Sie online oder telefonisch buchen. Bitte wählen Sie bei einer Online-Buchung das Anliegen "Sonderfahrzeug" aus der Kategorie "An- und Abmelden" aus.
Unter diesem Link können Sie sich einen Termin für die Zulassungsstelle und/oder die Fahrerlaubnisbehörde buchen.
Übersicht über die gängigen Zulassungsvorgänge und die jeweils benötigten Unterlagen
Zulassungsbehörde (31.3)