Zulassung eines alten Fahrzeuges ohne Papiere (Scheunenfund)
Scheunenfund
Bei den sogenannten "Scheunenfunden" existieren oftmals keine Fahrzeugpapiere mehr. Da diese Fahrzeuge meistens auch schon sehr lange abgemeldet sind, sind auch keine Fahrzeugdaten mehr beim Kraftfahrt-Bundesamt gespeichert.
Wenn nun ein solches Fahrzeug wieder zugelassen werden soll, müssen verschiedenste Dinge beachtet werden. Bitte setzen Sie sich in einem solchen Fall am besten vorab telefonisch mit uns in Verbindung um die Sache zu klären. So können Sie sich unnötige Wartezeiten ersparen.
Alternativ zur Online-Terminbuchung können Sie auch über unserer App CleverQ einen Termin für die Zulassungsstelle und/oder die Fahrerlaubnisbehörde reservieren. Infos zur App finden Sie unter diesem Link.
Unter diesem Link können Sie sich einen Termin für die Zulassungsstelle und/oder die Fahrerlaubnisbehörde buchen.
Sie haben die Möglichkeit, folgende Anträge elektronisch an die jeweils zuständige Zulassungsbehörde zu richten. Ein Besuch dieser Behörde kann damit entfallen.
- Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges
- Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges (mit/ohne Halterwechsel, mit/ohne Wechsel des Zulassungsbezirkes, mit/ohne Wechsel des Kennzeichens)
- Neuzulassung eines Fahrzeuges mit EG-Typgenehmigung
- Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeuges (mit/ohne Wechsel des Kennzeichens)
- Änderung von Halterdaten (Namens-/Adressänderungen)
- Tageszulassung
Entsprechende Anleitungen zur Nutzung des Internetportals finden Sie unten in der Rubrik "Formulare".
Übersicht über die gängigen Zulassungsvorgänge und die jeweils benötigten Unterlagen
Organisationseinheit
Zulassungsbehörde (31.3)