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Wunschkennzeichen

Reservierung eines Wunschkennzeichens

Grundsätzlich wird bei der Zulassung eines Fahrzeuges ein Kennzeichen aus unserer fortlaufenden Serie zugeteilt. Dies betrifft alle Kennzeichen, die mit SW beginnen. Wenn Sie für Ihr Fahrzeug ein spezielles Kennzeichen, also ein sog. Wunschkennzeichen (hierzu zählen auch alle Kennzeichen mit dem Kürzel GEO) haben wollen, können Sie dies entweder am Schalter klären, oder Sie reservieren sich Ihr Wunschkennzeichen bequem über das Internet. Bitte benutzen Sie hierzu unsere Online-Wunschkennzeichenreservierung. Bitte beachten Sie, dass Kennzeichen, die über unser Portal reserviert werden, nur im Landkreis Schweinfurt verwendet werden können. Wenn Sie in der Stadt Schweinfurt wohnen, müssen Sie Ihr Wunschkennzeichen über die Homepage der Stadt Schweinfurt reservieren.

Für Ihren Besuch in der Zulassungsstelle müssen Sie online einen Termin vereinbaren. Unser Termin-Buchungssystem finden Sie unten in der Rubrik "Onlineverfahren". Bitte beachten Sie dort die jeweiligen Hinweise. Bezüglich der aktuell geltenden Zutrittsregelungen zum Landratsamt Schweinfurt informieren Sie sich bitte vorab über die Homepage oder telefonisch unter 09721/55-0.

Wichtig: Auf einem "Standard-Kennzeichen" mit 520 x 110 mm sind maximal 8 Zeichen (incl. Saison, H und/oder E) zulässig! Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Auswahl Ihres Wunschkennzeichens. In Zweifelsfällen setzen Sie sich zur Klärung bitte vor einer Kennzeichenreservierung telefonisch mit uns in Verbindung.

Weiterhin weisen wir darauf hin, dass in der Online-Wunschkennzeichenreservierung nur "Standard-Kennzeichen" mit 2 Buchstaben und 3 bzw. 4 Zahlen reserviert werden können. Kürzere Kombinationen können nur am Schalter ausgegeben werden. Ein Rechtsanspruch auf ein reserviertes Kennzeichen besteht nicht.

Die Gebühr für ein Wunschkennzeichen beträgt 10,20 EUR + ggf. 2,60 EUR Reservierungsgebühr. Somit fallen insgesamt maximal 12,80 EUR für das Wunschkennzeichen an.

Bitte beachten Sie: Im Internet gibt es verschiedene "Wunschkennzeichenportale". Dies sind Dienstleister, die Wunschkennzeichen verschiedener Zulassungsbehörden anbieten (vermitteln) und oftmals auch Kennzeichen prägen. Diese Anbieter verlangen teilweise für die Kennzeichenvermittlung nochmals zusätzliche Gebühren. Wir weisen darauf hin, dass es sich hier um ein externes Angebot handelt, für das der Landkreis Schweinfurt nicht verantwortlich ist. Evtl. entstandene Zusatzkosten können von uns nicht erstattet werden!

Im Landkreis Schweinfurt werden grundsätzlich SW-Kennzeichen ausgegeben werden. Für ein GEO-Kennzeichen fällt immer die Wunschkennzeichengebühr an, auch wenn Sie sich für ein beliebiges GEO-Kennzeichen aus der fortlaufenden Serie entscheiden.

Terminbuchung für die Zulassungsstelle/Fahrerlaubnisbehörde über die App CleverQ
 

Alternativ zur Online-Terminbuchung können Sie auch über unserer App CleverQ einen Termin für die Zulassungsstelle und/oder die Fahrerlaubnisbehörde reservieren. Infos zur App finden Sie unter diesem Link.

Online Terminbuchung für die Zulassungsstelle/Fahrerlaubnisbehörde
 

Unter diesem Link können Sie sich einen Termin für die Zulassungsstelle und/oder die Fahrerlaubnisbehörde buchen.

Internetbezogene Fahrzeug-Zulassungen
 

Sie haben die Möglichkeit, folgende Anträge elektronisch an die jeweils zuständige Zulassungsbehörde zu richten. Ein Besuch dieser Behörde kann damit entfallen.

  • Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges
  • Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges (mit/ohne Halterwechsel, mit/ohne Wechsel des Zulassungsbezirkes, mit/ohne Wechsel des Kennzeichens)
  • Neuzulassung eines Fahrzeuges mit EG-Typgenehmigung
  • Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeuges (mit/ohne Wechsel des Kennzeichens)
  • Änderung von Halterdaten (Namens-/Adressänderungen)
  • Tageszulassung

Entsprechende Anleitungen zur Nutzung des Internetportals finden Sie unten in der Rubrik "Formulare".

 

Merkblatt Zulassungsvorgänge und benötigte Unterlagen
 

Übersicht über die gängigen Zulassungsvorgänge und die jeweils benötigten Unterlagen

Stand: 22.11.2023
Zulassungsbehörde (31.3)