Wespen- und Hornissenschutz im Landkreis Schweinfurt
Sommerzeit bedeutet für uns Menschen, Genuss der vielen Aktivitäten im Freien. Auch Bienen, Wespen, Hummeln und Hornissen sind besonders fleißig und kommen ihrer Schlüsselrolle im ökologischen Kreislauf nach. Sie bestäuben zahlreiche Wild- und Kulturpflanzen und üben über dies eine wichtige Bestandsregelung bei Forst- und Ernteschädlingen aus. So erbeutet ein Hornissenvolk am Tag ca. 500 g Insekten (z. B. Schnacken, Mucken und auch Wespen). Wespen vertilgen verschiedene Fliegen- und Hautflüglerarten, Spinnen, Raupen und Heuschrecken – sowohl lebende Insekten als auch verwesende Tierkadaver. Was vor allem Gartenbesitzer freuen wird: Wespen fressen zudem mit Hingabe Blattläuse und andere Baumschädlinge sowie deren Ausscheidungen, den süßen Honigtau.
Trotz Ihres Nutzens kommt es durch Wespen und Hornissen besonders im Sommer und im Herbst immer wieder zu Berührungen mit uns Menschen. Doch Wespen und Hornissen sind kein Grund zur Panik. Sie sind in aller Regel friedfertige Tiere, solange sie in Ruhe gelassen werden. Nur zwei der in Deutschland heimischen Wespenarten fliegen auf Lebensmittel im Freien und werden deshalb als unangenehm wahrgenommen.
Verhaltensregeln für ein friedliches Beisammenleben
Befindet sich ein Nest in unmittelbarer Hausnähe oder an anderen, häufig begangenen Stellen von Hof und Garten, lässt sich durch Beachtung einfacher Verhaltensregeln sowie zusätzlicher Hilfsmittel die kurze Zeit bis zum Ende des Wespen- oder Hornissenvolkes in der Regel problemlos überstehen:
- Abstand zum Nest halten und die Flugbahn nicht versperren
- heftige Bewegungen und Bodenerschütterung in der Nähe des Nestes (z.B. Rasenmähen) vermeiden
- in der Nähe von Häusern und Sitzplätzen Insekten durch Bretter und Tücher so zu ihrem Einflugloch lenken, dass unliebsame Begegnungen vermieden werden
- Einflugbereich zum Nest freihalten
- Zugang zur Wohnung versperren (z.B. durch Fliegennetze an Fenstern)
- Einfluglöcher nicht verstopfen und nicht in den Einfluglöchern stochern
- keine Insektenvernichtungsmittel einsetzen
- Kleinkinder durch niedrige Absperrungen vom Nestbereich fernhalten
- Speisen und Getränke im Freien immer abdecken und Essensreste möglichst sofort abräumen
Umsetzung, Beseitigung, Ausnahmegenehmigung der unteren Naturschutzbehörde
Die Wespenarten und deren Nester sind wie alle wildlebenden Tiere durch das Bundesnaturschutzgesetz geschützt, sie dürfen ohne triftigen Grund nicht gefangen und getötet, ihre Nester nicht zerstört und Einflugöffnungen nicht verschlossen werden. Hornissen zählen darüber hinaus zu den besonders geschützten Arten. Alte verlassene Nester dürfen jedoch entfernt werden.
Für Allergiker und Kleinkinder kann das erhöhte Stichrisiko durch die Nähe von Nestern zu stark frequentierten Plätzen, wie z. B. Hauseingängen, eine Gefahr darstellen. Bevor in einem solchen Fall ein Volk entfernt werden kann, muss Kontakt mit der zuständigen Naturschutzbehörde vor Ort aufgenommen werden. Dort werden Betroffene an Experten vermittelt, die vor Ort Hilfestellungen bieten und im Notfall Nester umsiedeln dürfen. In vielen Fällen können bereits einfache Maßnahmen wie Fliegengitter, Sichtblenden oder Zäune helfen.
Wespen, Hummeln und Hornissen leben nur einen Sommer lang. Im Herbst sterben sie ab und nur die im Herbst begatteten jungen Königinnen überwintern irgendwo – etwa in einem Mauseloch, in einem Mauerspalt oder in einer Baumhöhle. Das alte, verlassene Nest kann zwischen Spätherbst und zeitigem Frühjahr problemlos entfernt werden.
Naturschutzrecht / Jagdwesen (42.2)