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Wespen- und Hornissenberater gesucht!

In den Sommermonaten stehen die Telefone kaum still: Viele besorgte Bürgerinnen und Bürger rufen bei der unteren Naturschutzbehörde im Landkreis Schweinfurt an, weil sie Wespen- oder Hornissennester in ihren Gärten, an Terrassen, unter den Dächern, in Rollladenkästen, Schuppen, Nebengebäude usw. haben und nicht wissen, wie weiter verfahren werden darf. Insbesondere die Unterscheidung zwischen besonders geschützten Arten, wie Hornissen und normalen Wespen ist für die Betroffenen extrem schwierig.

Als Wespen- und Hornissenberater werden Ihnen, nach der erfolgreichen Teilnahme am Lehrgang „Wespen- und Hornissenberater“, u.a. folgende Aufgaben übertragen:

  • Nach Bedarf Anfragen zum Thema beantworten (per Telefon oder E-Mail, ggf. Vor.Ort).
  • Sollte die Umsetzung eines Nestes vor Ort zwingend erforderlich sein, wird die weitere Vorgehensweise besprochen; es ist zudem möglich, dass der Berater selbst die Nester umsetzt oder entfernt.
  • Bei fachlichen sowie rechtlichen Fragestellungen steht die Naturschutzbehörde als Ansprechpartner zur Verfügung.

Erfahrung mit den genannten Tierarten ist von Vorteil, aber keine Voraussetzung. Die untere Naturschutzbehörde freut sich auch über interessierte Quereinsteiger. Das Vorliegen einer Fahrerlaubnis und eines eigenen PKWs sind zwingend erforderlich.

Schutzausrüstung, Arbeitsmaterial, Fahrt- und Fortbildungskosten werden übernommen, die Arbeit wird mit einer Aufwandsentschädigung stundenweise entschädigt.

Interessierte Personen wenden sich bitte an Philipp Keller, Telefon 09721/55-573, E-Mail: naturschutz@lrasw.de

Stand:
Naturschutzrecht / Jagdwesen (42.2)