Waffen; Beantragung einer Sprengstofferlaubnis nach § 27 SprengG
Zum Zeitpunkt des Eintrags noch nicht belegt und wird zu gegebener Zeit ergänzt.
Zum Zeitpunkt des Eintrags noch nicht belegt und wird zu gegebener Zeit ergänzt.
Zum Zeitpunkt des Eintrags noch nicht belegt und wird zu gegebener Zeit ergänzt.
Zum Zeitpunkt des Eintrags noch nicht belegt und wird zu gegebener Zeit ergänzt.
Zum Zeitpunkt des Eintrags noch nicht belegt und wird zu gegebener Zeit ergänzt.
Zum Zeitpunkt des Eintrags noch nicht belegt und wird zu gegebener Zeit ergänzt.
Zum Zeitpunkt des Eintrags noch nicht belegt und wird zu gegebener Zeit ergänzt.
Zwischen 70 Euro und 80 Euro.
Kontakt
Organisationseinheit
Sicherheitsrecht (30.1)