Vollzug der Wassergesetze
Planfeststellungsverfahren Sand- und Kiesausbeute Glöckle GmbH Co. KG
Die Glöckle GmbH & Co. KG Besitzgesellschaft hat beim Landratsamt Schweinfurt Antragsunterlagen zum Vorhaben zur Förderung und Gewinnung von Sand und Kies als Rohstoff östlich der Gemeinde Grafenrheinfeld eingereicht und die wasserrechtliche Planfeststellung beantragt.
Durch die Glöckle GmbH & Co. KG Besitzgesellschaft wird die Förderung von Sanden und Kiesen im Nassabbauverfahren auf einer Fläche von rd. 45,3 ha in der Gemarkung Grafenrheinfeld beantragt. Im Zusammenhang mit der geplanten Rohstoffgewinnung soll ein Zwischenlager für Abraum (Oberboden, bindiger Unterboden) auf einer ehemaligen als Ackerfläche rekultivierten angrenzenden Abbaufläche errichtet werden. Hier soll eine Fläche von rd. 1,9 ha, die unmittelbar an das bestehende Kieswerk der Fa. Glöckle angrenzt, genutzt werden. Das gesamte Vorhabengebiet umfasst somit 47,2 ha. Das überplante Gebiet liegt im östlichen Teil des Gemeindegebietes Grafenrheinfeld, südwestlich der Stadt Schweinfurt und erstreckt sich zwischen der Siedlungsbebauung Grafenrheinfelds im Westen und dem Vogelschutzgebiet „Maintal zwischen Schweinfurt und Dettelbach“ sowie Bereichen ehemaliger Rohstoffgewinnungsgebiete im Osten. Nördlich grenzen die Kreisstraße SW 3 und südlich weitere Ackerflächen an das Vorhabengebiet an.
Im Jahr 2019 wurde ein Raumordnungsverfahren für die Gewinnung von Sand und Kies östlich von Grafenrheinfeld durch die Regierung von Unterfranken durchgeführt. In diesem Verfahren umfasste die geplante Abbaufläche rd. 85 ha. Die landesplanerische Beurteilung kam hierbei zu dem Ergebnis, dass diese Größenordnung des Abbauvorhabens nicht den Erfordernissen der Raumordnung entspricht. Bei einem verringerten Umfang und bei Wiederverfüllung eines großen Teils der Flächen zur Wiedernutzbarmachung als landwirtschaftlicher Nutzfläche kann die Planung den Erfordernissen der Raumordnung entsprechen.
Das Vorhabengebiet wurde geologisch und hydrogeologisch untersucht. Dementsprechend wird im Vorhabengebiet von einer durchschnittlichen Sand- und Kiesmächtigkeit von rd. 5 m ausgegangen.
Das Abbaukonzept sieht einen im Norden (BA-A) beginnenden sukzessiven Abbau im Gelände vor, wobei parallel zur Kies- und Sandgewinnung im Nassabbauverfahren wiederverfüllt werden soll. Jährlich sollen ca. 165.000 Tonnen verwertbarer Sand und Kies gewonnen werden. Dies entspräche einer jährlichen Abbaumenge von ca. 100.000 m³. Bei einer angenommen durchschnittlichen Mächtigkeit abbauwürdiger Sande und Kiese von rd. 5 m im Abbaugebiet wird jährlich eine Fläche von ca. 2 ha bis auf den anstehenden Fels bzw. die Untere Keuperschicht abgebaut.
Während des gesamten sukzessiv voranschreitenden Gewinnungsprozesses von Sand und Kies soll eine offene Abbaufläche von rd. 6 ha nicht überschritten werden. Je nach Lage der zur Verfügung stehenden Flurstücke innerhalb des Abbaugeländes wird es zusammenhängende oder auch getrennt voneinander liegende Abbau-, Verfüll- und Rekultivierungsbereiche geben, welche jeweils ca. 2 ha umfassen werden. Insgesamt wird eine Abbaudauer von 20 Jahren angenommen. Aufgrund des um ein Jahr versetzten Verfüllbeginns wird sich die Verfüllung um rund ein Jahr und die daran anschließende Rekultivierung um ebenfalls rund ein weiteres Jahr hinauszögern.
Der Abtransport von Sand und Kies sowie der Transport des Verfüllmaterials wird nach derzeitigem Planungsstand mittels LKW erfolgen.
Durchschnittlich ist eine zu erwartende Abraumschicht (inkl. Oberboden) im Abbaugebiet mit einer Mächtigkeit von ca. 2,2 m zu erwarten. Dieses Material wird getrennt nach Oberboden
und bindigem Unterboden in den seitlichen Schutzwällen sowie auf einem Erdzwischenlager bis zum Wiedereinbau zwischengelagert.
Das vorgelegte Rekultivierungskonzept sieht vor, rd. 98,5 % der gesamten beantragten Abbaufläche wieder zu verfüllen und zusammen mit der Rekultivierungsschicht (bindiger Unterboden und Oberboden) auf das Bestandsniveau von vor dem Abbau zu bringen.
Die Rohstoffgewinnung kann als rotierender Abbaubereich innerhalb des gesamten Abbaugebietes beschrieben werden. Pro Jahr soll auf einer Fläche von ca. 2 ha Sand und Kies gewonnen werden. Insgesamt soll die Abbaufläche sowie die um jeweils rund ein Jahr verzögert stattfindende Verfüllung und Rekultivierung einen Gesamtumfang von etwa. 6 ha nicht überschreiten.
In der Zusammenfassung ist überschlägig von einem Abbauvolumen von rd. 2.000.000 m³ auszugehen. Das entspricht ca. 3.300.000 t Sand und Kies. Bei einem angenommenen Abbauvolumen von 165.000 t/ Jahr beträgt die gesamte Abbaudauer ca. 20 Jahre.
Das gesamte Vorhaben mit der Schaffung von Stillgewässern mit Röhrichtbeständen stellt einen Gewässerausbau nach § 67 Abs. 2 Sätze 1 und 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar, da dauerhaft ein Gewässer hergestellt wird. Dieser Gewässerausbau bedarf der Planfeststellung der zuständigen Behörden, also dem Landratsamt Schweinfurt (§ 68 Abs. 1 WHG).
Das Vorhaben war daher öffentlich bekannt zu machen und der Antrag und die Unterlagen wurden nach der Bekanntmachung einen Monat lang zur Einsicht ausgelegt (Art. 69 Bayer. Wassergesetz – BayWG – i.V.m. Art. 73 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz – BayVwVfG).
Der Verfahrensschritt zur Anhörung und Erhebung von Einwendungen im wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren wurde abgeschlossen.
Als nächster Verfahrensschritt steht nun die Durchführung des Erörterungstermin an. Hierüber werden diejenigen, die Einwendungen erhoben haben und die Träger öffentlicher Belange informiert. Eine öffentliche Bekanntmachung des Erörterungstermins findet ebenfalls statt.
Organisationseinheit
Wasserrecht (42.3)