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Vertrags­na­tur­schutz­pro­gramm; Bean­tra­gung einer Zuwen­dung

Die beson­ders natur­ver­träg­li­che Bewirt­schaf­tung von ökolo­gisch wert­vol­len Flächen wird gezielt hono­riert.

Der Vertrags­na­tur­schutz ist das Marken­zei­chen der koope­ra­ti­ven baye­ri­schen Natur­schutz­po­li­tik. Damit wird Land­wir­ten und ande­ren Land­nut­zern die beson­ders natur­ver­träg­li­che Bewirt­schaf­tung von ökolo­gisch wert­vol­len Flächen gezielt hono­riert. Ziel ist der Erhalt der Biodi­ver­si­tät, in erster Linie die Umset­zung des Euro­päi­schen Schutz­ge­biets­net­zes Natu­ra 2000 sowie der Baye­ri­schen Biodi­ver­si­täts­stra­te­gie.

Über das Vertrags­na­tur­schutz­pro­gramm wird die scho­nen­de Bewirt­schaf­tung von ökolo­gisch wert­vol­len Wiesen, Weiden, Äcker und Teichen geför­dert. Land­wir­te sowie sons­ti­ge Land­be­wirt­schaf­ter verpflich­ten sich, fünf Jahre lang die Flächen nach den Zielen des Natur­schut­zes zu bewirt­schaf­ten.

Dabei können Grund­leis­tun­gen wie die späte Mahd einer Wiese oder die exten­si­ve Acker­nut­zung mit Zusatz­leis­tun­gen, z. B. dem Verzicht auf Dünge- und Pflan­zen­schutz­mit­tel oder Erschwer­nis­sen (z.B. Mahd mit Messer­mäh­werk, Motor­mä­her, Feuch­te­zu­schlag etc.) kombi­niert werden. Dieser modu­la­re Ansatz schafft die Möglich­keit, spezi­fisch auf die jewei­li­gen Lebens­räu­me und die darin vorkom­men­den Tier- und Pflan­zen­ar­ten, aber auch auf die Erfor­der­nis­se der jewei­li­gen land­wirt­schaft­li­chen Betrie­be einzu­ge­hen.

Durch die Förde­rung sollen die zusätz­li­chen Kosten bei der natur­scho­nen­den Bewirt­schaf­tung und die Einkom­mens­ver­lus­te ausge­gli­chen werden.

Die Antrags­be­rech­tig­ten können inner­halb des jähr­lich fest­ge­leg­ten Antrags­zeit­raums (Janu­ar bis Febru­ar) beim zustän­di­gen Amt für Ernäh­rung, Land­wirt­schaft und Fors­ten einen Förder­an­trag stel­len. Vorab ist ein Bera­tungs­ge­spräch an der unte­ren Natur­schutz­be­hör­de vorge­se­hen, bei dem die geeig­ne­ten Maßnah­men erör­tert und fest­ge­legt werden.

Stand: 05.03.2024
Baye­ri­sches Staats­mi­nis­te­ri­um für Umwelt und Verbrau­cher­schutz (siehe Bayern­Por­tal)
Landkreis Schweinfurt
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