Unterkunftsmanagement Asyl
Asylbewerber werden anteilig nach einer gesetzlich geregelten Quote auf die Landkreise und kreisfreien Städte verteilt.
Informationen zum Unterkunftsmanagement
Asylbewerber werden nach dem sog. „Königsteiner Schlüssel“ anteilig nach einer gesetzlich geregelten Quote auf die Bundesländer und im Folgenden auf die Regierungsbezirke und dann auf die Landkreise und kreisfreien Städte verteilt. Dort werden sie in – vom Freistaat Bayern – betriebenen Gemeinschaftsunterkünften untergebracht und, wenn deren Plätze nicht ausreichen, in dezentralen Unterkünften, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten betrieben werden. Dezentrale Unterkünfte können Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Ferienwohnungen aber auch Wohnungen oder Häuser sein. Mit Stand 13.07.2018 sind im Landkreis Schweinfurt 656 Personen, verteilt auf 36 dezentrale Unterkünfte und 3 Gemeinschaftsunterkünfte in 16 Gemeinden untergebracht. Zudem ist der Landkreis Schweinfurt aktuell für ca. 39 unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge zuständig. Die Hauptherkunftsländer der Flüchtlinge sind Afghanistan, Ukraine und die Russische Föderation gefolgt von Somalia und Äthiopien. | |
Der Freistaat Bayern sucht weiterhin Räumlichkeiten zur Anmietung für die Unterbringung von Asylbewerbern, wie z.B.
in denen eine Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber eingerichtet werden kann. Geeignet sind Gebäude mit einer nutzbaren Wohnfläche ab ca. 400m² und mehr. | |
Interessierte Eigentümer entsprechender Objekte können weitere Informationen bei folgenden Behörden anfordern: | |
Immobilien Freistaat Bayern - Regionalvertretung Unterfranken – Georg-Eydel-Str. 13 97082 Würzburg
Ansprechpartner: Herr Udo Lenhard email: udo.lenhard(@)immobilien.bayern.de | Regierung von Unterfranken Peterplatz 9 97070 Würzburg
Ansprechpartnerin: Frau Teresa Mark |
Angebote richten Sie bitte schriftlich an die oben genannten Behörden. |
Kontakt
Organisationseinheit
Asyl (20.4)