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Umsetzung der Industrie-Emissions(IE)-Richtlinie für eigenständige Abwasseranlagen

Der Überwachungsplan gemäß § 8 Abs. 5 und § 9 der Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungs-Verordnung (IZÜV) soll eine planmäßige und nachvollziehbare Überwachung von eigenständigen Abwasserbehandlungsanlagen, in die Abwasser aus IE-Anlagen eingeleitet wird, sicherstellen.

Gemäß § 8 Abs. 5 und § 9 der Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungs-Verordnung (IZÜV) soll das Überwachungsprogramm eine planmäßige und nachvollziehbare Überwachung der Anlagen mit einer Genehmigung nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 WHG im Zuständigkeitsbereich des Landratsamts Schweinfurt sicherstellen. Dieses Überwachungsprogramm wurde aus dem Überwachungsplan der Regierung von Unterfranken entwickelt. Dieser Überwachungsplan ist im Internet unter www.regierung.unterfranken.bayern.de einsehbar.

Der Geltungsbereich des Überwachungsprogramms umfasst alle Anlagen mit einer Genehmigung nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 WHG (IE-Anlagen) im Zuständigkeitsbereich des Landratsamts Schweinfurt.
Die zu Überwachungsberichte der E-Anlagen sind in Anlage 1 aufgeführt.
Dem Landratsamt Schweinfurt obliegt nach Art. 58 BayWG die Gewässeraufsicht bei allen IE-Anlagen. Die technische Gewässeraufsicht wird vom Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen wahrgenommen.

 

Wasserrechtliche Überwachung von IE-Anlagen im Landkreis Schweinfurt

  • Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle, Rothmühle 2, 97493 Bergrheinfeld

Deponie Rothmühle - Sickerwasserreinigung; Ermittlung des Überwachungsturnus 2023

Deponie Rothmühle - Sickerwasserreinigung; Überwachungsbericht 2023

Deponie Rothmühle - Überwachungsprogramm des LRA Schweinfurt