Umkennzeichnung eines Fahrzeuges
Einem Fahrzeug soll ein neues Kennzeichen zugeteilt werden
Wenn Sie für Ihr Fahrzeug ein neues Kennzeichen wünschen, weil Ihnen z. B. Ihr altes Kennzeichen nicht mehr gefällt, dann muss eine sog. Umkennzeichnung durchgeführt werden. Dem Fahrzeug wird dann eine neue Kennzeichenkombination zugeteilt, das alte Kennzeichen kann entweder wieder reserviert oder freigegeben werden.
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief)
- Die bisherigen Kennzeichen
- Ggf. eine Vollmacht mit Ausweis bzw. Ausweiskopie des Vollmachtgebers
Alternativ zur Online-Terminbuchung können Sie auch über unserer App CleverQ einen Termin für die Zulassungsstelle und/oder die Fahrerlaubnisbehörde reservieren. Infos zur App finden Sie unter diesem Link.
Unter diesem Link können Sie sich einen Termin für die Zulassungsstelle und/oder die Fahrerlaubnisbehörde buchen.
Sie haben die Möglichkeit, folgende Anträge elektronisch an die jeweils zuständige Zulassungsbehörde zu richten. Ein Besuch dieser Behörde kann damit entfallen.
- Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges
- Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges (mit/ohne Halterwechsel, mit/ohne Wechsel des Zulassungsbezirkes, mit/ohne Wechsel des Kennzeichens)
- Neuzulassung eines Fahrzeuges mit EG-Typgenehmigung
- Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeuges (mit/ohne Wechsel des Kennzeichens)
- Änderung von Halterdaten (Namens-/Adressänderungen)
- Tageszulassung
Entsprechende Anleitungen zur Nutzung des Internetportals finden Sie unten in der Rubrik "Formulare".
Übersicht über die gängigen Zulassungsvorgänge und die jeweils benötigten Unterlagen
Zulassungsbehörde (31.3)