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Tonnengemeinschaft

Informationen zur Tonnengemeinschaft

Seit Beginn der Müllverwiegung gibt es die Möglichkeit, sich Rest- und Biomüllbehälter mit einem Grundstücksnachbarn zu teilen.  

Eine Tonnengemeinschaft muss durch das Landratsamt genehmigt werden. Sie ist nur zwischen benachbarten Grundstücken möglich. Als benachbart gelten aneinandergrenzende oder gegenüberliegende Grundstücke.
Im Einzelfall können auch Tonnengemeinschaften genehmigt werden, die nicht direkt benachbart, sondern nur durch ein Grundstück getrennt sind. Nähere Informationen entnehmen Sie dem Merkblatt.

Die Grundgebühr einer 120 Liter Restmülltonne erhöht sich bei einer Tonnengemeinschaft um 20% .

Durch die Erhöhung der monatlichen Grundgebühr um 20 % werden die Mehrkosten gedeckt, die erwartungsgemäß durch eine intensivere Nutzung des Serviceangebotes des Landkreises entstehen, z.B. Wertstoffhöfe, Altpapier- und Metallsammelysteme, Häckselaktion, Problemmüllsammlung, Altreifensammlung und die Sperrmüllabholung.

 

Kontakt

<p>Zuständig für:</p> <p>Dingolshausen, Donnersdorf, Frankenwinheim, Gerolzhofen, Lülsfeld, Michelau, Oberschwarzach, Schonungen, Sulzheim</p>
Linda Rettner

<p>Zuständig für:</p> <p>Grettstadt, Poppenhausen, Röthlein, Schwebheim, Sennfeld, Werneck</p>
Heike Böhm

<p>Zuständig für:</p> <p>Bergrheinfeld, Dittelbrunn, Euerbach, Geldersheim, Grafenrheinfeld, Kolitzheim, Schwanfeld, Stadtlauringen, Üchtelhausen, Waigolshausen, Wipfeld</p>
Katharina Hegelmann / Silvia Stöth

<p>Zuständig für:</p> <p>Gochsheim, Niederwerrn, Wasserlosen</p>
Carina Heinkel

Organisationseinheit

Gefäßverwaltung, Abfallberatung und Vertragsangelegenheiten (43.2)
Mehr Informationen

Stand: 15.04.2024
Gefäßverwaltung, Abfallberatung und Vertragsangelegenheiten (43.2)

Weiterführende Links & Downloads

Weiterführende Leistungen

Weiterführende Themen

gemeinschaftlich genutzte Tonnen,