Tonnengemeinschaft
Informationen zur Tonnengemeinschaft
Seit Beginn der Müllverwiegung gibt es die Möglichkeit, sich Rest- und Biomüllbehälter mit einem Grundstücksnachbarn zu teilen.
Eine Tonnengemeinschaft muss durch das Landratsamt genehmigt werden. Sie ist nur zwischen benachbarten Grundstücken möglich. Als benachbart gelten aneinandergrenzende oder gegenüberliegende Grundstücke.
Im Einzelfall können auch Tonnengemeinschaften genehmigt werden, die nicht direkt benachbart, sondern nur durch ein Grundstück getrennt sind. Nähere Informationen entnehmen Sie dem Merkblatt.
Die Grundgebühr einer 120 Liter Restmülltonne erhöht sich bei einer Tonnengemeinschaft um 20% .
Durch die Erhöhung der monatlichen Grundgebühr um 20 % werden die Mehrkosten gedeckt, die erwartungsgemäß durch eine intensivere Nutzung des Serviceangebotes des Landkreises entstehen, z.B. Wertstoffhöfe, Altpapier- und Metallsammelysteme, Häckselaktion, Problemmüllsammlung, Altreifensammlung und die Sperrmüllabholung.
Kontakt
Linda Rettner
Heike Böhm
Katharina Hegelmann / Silvia Stöth
Carina Heinkel
Organisationseinheit
Gefäßverwaltung, Abfallberatung und Vertragsangelegenheiten (43.2)