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Tiefbau; Beauftragung durch Dritte

Die Kreisverwaltungsbehörden erbringen im Bereich Tiefbau verschiedene Services und Leistungen für Dritte.

Das Tiefbauamt ist u.a. für die Absicherung von Unfallstellen und die Beseitigung von Unfallschäden (Schilder-, Schutzplanken-, Geländereparaturen) und Ölspuren verantwortlich.

Kontakt

Straßenmeister
Maurice-Riccardo Schmitt

Stützpunktleiter
Joachim Bördlein

Organisationseinheit

Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)

Weiterführende Themen