Straßenverkehr; Mitwirkung bei der Verkehrsplanung
Die Kreisverwaltungsbehörden wirken bei der überörtlichen Verkehrsplanung mit.
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei Ihrer Kreisverwaltungsbehörde (kreisfreien Stadt oder Landratsamt).
Kontakt
Organisationseinheit
Stand: 08.04.2025
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
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