Straßenverkehr; Mitwirkung bei der Verkehrsplanung
Die Kreisverwaltungsbehörden wirken bei der überörtlichen Verkehrsplanung mit.
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei Ihrer Kreisverwaltungsbehörde (kreisfreien Stadt oder Landratsamt).
Kontakt
Organisationseinheit
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)