Selbstbestimmte Wohn- und Betreuungsformen für ältere Menschen; Informationen
Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung werden dringend verbesserte und neue ambulante Wohn- und Betreuungsformen benötigt. Um den Bedürfnissen der Betroffenen gerecht zu werden, wie z. B. dem Wunsch nach Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit im Alter, Wohnen in der vertrauten und gewohnten Umgebung sowie der Finanzierbarkeit, haben sich verschiedene selbstbestimmte Wohn- und Betreuungsformen entwickelt und etabliert.
Seniorenhausgemeinschaften
Mit Seniorenhausgemeinschaften wird einerseits die Hoffnung verknüpft, im Alter nicht alleine zu sein, andererseits spielt auch der Gedanke der gegenseitigen Hilfe eine Rolle. Ältere aktive Menschen leben miteinander in einem Haus. Die Mieterinnen und Mieter leben selbstbestimmt und eigenverantwortlich und versorgen sich idealerweise im Bedarfsfall gegenseitig, so dass sie bis an ihr Lebensende in der Hausgemeinschaft wohnen bleiben können.
Generationsübergreifende Wohnformen, die insbesondere Konzepte für Seniorinnen und Senioren beinhalten
Die Entwicklung von generationsübergreifenden Wohnformen für „Jung und Alt“ gewinnt an Bedeutung. Hier leben Mieterinnen und Mieter unterschiedlichen Alters und Familienstandes in einem Haus zusammen. Bei generationenübergreifenden Wohnformen spielt vor allem das Miteinander und die Bereitschaft, sich gegenseitig zu unterstützen, eine große Rolle. Ein separater Gemeinschaftsraum steht zusätzlich allen für gemeinschaftliche, aber auch individuelle Nutzung zur Verfügung.
Betreutes Wohnen
Das "Betreute Wohnen" ist eine private Wohnform für ältere Menschen, für die das Bayerische Pflege- und Wohnqualitätsgesetz nicht gilt. In der Regel handelt es sich um barrierefreie Wohnungen, die angemietet oder gekauft werden können und deren Miet-/Kaufvertrag zur Abnahme allgemeiner Betreuungsleistungen, wie Notrufdienste, die Vermittlung von Dienst und Pflegeleistungen oder Informationen und Beratungsleistungen (Grundleistungen) verpflichtet. Die Wohnungen sollten in Ausstattung, Lage und Schnitt den Bedürfnissen älterer Menschen entsprechen. Bei Bedarf können entsprechende Wahl- bzw. Service-Leistungen zusätzlich abgerufen werden. In Miet- und Betreuungsverträgen sind die jeweiligen Leistungsansprüche geregelt. Betreutes Wohnen entspricht den Wohnungswünschen vieler älterer Menschen, weil es die Aufrechterhaltung ihrer eigenständigen Lebensführung ermöglicht.
Wohnberatung und Wohnungsanpassung
Wohnberatungsstellen leisten für den Verbleib in der eigenen Wohnung wichtige Hilfen. Eine individuelle Beratung zur Wohnungsanpassung kann dazu beitragen, dass ältere Menschen möglichst lange selbstbestimmt zu Hause wohnen bleiben können.
Sonstige innovative ambulante Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen
Ambulant betreute Wohngemeinschaften: Ambulant betreute Wohngemeinschaften für pflege- und betreuungsbedürftige Menschen sollen das Leben in einem gemeinsamen Haushalt und die Inanspruchnahme externer Pflege- oder Betreuungsleistungen gegen Entgelt ermöglichen. In der ambulant betreuten Wohngemeinschaft leben bis zu zwölf Mieterinnen und Mieter, die im sogenannten Gremium der Selbstbestimmung alle Angelegenheiten des Zusammenlebens selbst regeln sowie eine interne Qualitätskontrolle übernehmen. Soweit die Mieterinnen und Mieter selbst dazu nicht mehr in der Lage sind, werden sie im Gremium durch ihre Vertreterin bzw. Vertreter oder Angehörigen vertreten.
Die Förderung ambulant betreuter Wohngemeinschaften über die Förderrichtlinie Pflege - WoLeRaF sowie über die Förderrichtlinie Pflege im sozialen Nahraum - PflegesoNahFöR erfolgt über das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.
Richtlinie zur Förderung neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften sowie zur Förderung von Vorhaben zur Verbesserung der Lebensqualität und der Rahmenbedingungen in der Pflege (Förderrichtlinie Pflege - WoLeRaF) des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
Richtlinie zur investiven Förderung von Pflegeplätzen sowie der Gestaltung von Pflege und Betreuung im sozialen Nahraum (Förderrichtlinie Pflege im sozialen Nahraum – PflegesoNahFöR) des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
Förderrichtlinie Selbstbestimmtes Alter Leben im Alter - SeLA des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
Siehe auch Wohngemeinschaften für ältere Menschen
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, Zentrum Bayern Familie und Soziales, Landratsämter und kreisfreie Städte, Koordinationsstelle Wohnen im Alter
www.stmas.bayern.de/senioren/recht
www.stmas.bayern.de/wohnen-im-alter
www.stmas.bayern.de/senioren/wohnen-im-alter/alternative
www.stmas.bayern.de/wohnen-im-alter/wohnberatung
www.stmgp.bayern.de/pflege/ambulant-betreute-wohngemeinschaften
www.stmgp.bayern.de/service/foerderprogramme/foerderung-ambulant-betreuter-wohngemeinschaften
Kontakt
Organisationseinheit
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)