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Saisonkennzeichen

Beantragung eines Saisonkennzeichens

Um die jährlichen An- und Abmeldungen für Saisonfahrzeuge zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, die entspr. Fahrzeuge direkt nur für einen bestimmten Zeitraum (Saison) zuzulassen.

Dieser Zeitraum ist auch für die Folgejahre bindend sofern keine Änderung beantragt wird. Der Zulassungszeitraum darf zwischen 2 und 11 Monaten betragen.

Unterlage - Saisonkennzeichen

Wenn Sie ein hier zugelassenes Fahrzeug auf Saisonkennzeichen umstellen wollen, sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein u. Fahrzeugbrief)
  • Bisherige Kennzeichen
  • Elektronische Versicherungsbestätigung für Saisonkennzeichen
  • Ggf. eine Vollmacht mit Ausweis bzw. Ausweiskopie des Vollmachtgebers

Soll das Fahrzeug bereits ab Zulassung mit einem Saisonkennzeichen zugelassen werden, benötigen Sie zusätzlich noch folgende Unterlagen:

  • Personalausweis/Pass
  • Bei Firmen Handelsregisterauszug
  • SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung der Kfz-Steuer
Terminbuchung für die Zulassungsstelle/Fahrerlaubnisbehörde über die App CleverQ
 

Alternativ zur Online-Terminbuchung können Sie auch über unserer App CleverQ einen Termin für die Zulassungsstelle und/oder die Fahrerlaubnisbehörde reservieren. Infos zur App finden Sie unter diesem Link.

Online Terminbuchung für die Zulassungsstelle/Fahrerlaubnisbehörde
 

Unter diesem Link können Sie sich einen Termin für die Zulassungsstelle und/oder die Fahrerlaubnisbehörde buchen.

Internetbezogene Fahrzeug-Zulassungen
 

Sie haben die Möglichkeit, folgende Anträge elektronisch an die jeweils zuständige Zulassungsbehörde zu richten. Ein Besuch dieser Behörde kann damit entfallen.

  • Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges
  • Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges (mit/ohne Halterwechsel, mit/ohne Wechsel des Zulassungsbezirkes, mit/ohne Wechsel des Kennzeichens)
  • Neuzulassung eines Fahrzeuges mit EG-Typgenehmigung
  • Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeuges (mit/ohne Wechsel des Kennzeichens)
  • Änderung von Halterdaten (Namens-/Adressänderungen)
  • Tageszulassung

Entsprechende Anleitungen zur Nutzung des Internetportals finden Sie unten in der Rubrik "Formulare".

 

Stand:
Zulassungsbehörde (31.3)