Rückbau Kernkraftwerk Grafenrheinfeld
Mit Inkrafttreten der 13. Novelle des Atomgesetzes im Jahr 2012 war das KKG Grafenrheinfeld zur Einstellung seiner Stromproduktion verpflichtet und hat deshalb zum 27. Juni 2015 den Leistungsbetrieb beendetWährend für alle, dem Atom- und Strahlenschutzrecht unterliegenden Belange das Bayerische Staatsministerium für Umwelt zuständig ist, ist auch das Landratsamt außerhalb des nuklearen Bereichs in vielfältiger Weise durch den Betrieb und den späteren Rückbau des KKG berührt.
Mit Inkrafttreten der 13. Novelle des Atomgesetzes im Jahr 2012 war das KKG Grafenrheinfeld zur Einstellung seiner Stromproduktion verpflichtet und hat deshalb zum 27. Juni 2015 den Leistungsbetrieb beendet. In Kenntnis der gesetzlichen Regelungen hat die Betreiberin bereits im Jahr 2014 beantragt, unmittelbar nach Beendigung der Stromproduktion das KKG stillzulegen und rückzubauen.
Während für alle, dem Atom- und Strahlenschutzrecht unterliegenden Belange das Bayerische Staatsministerium für Umwelt zuständig ist, ist auch das Landratsamt außerhalb des nuklearen Bereichs in vielfältiger Weise durch den Betrieb und den späteren Rückbau des KKG berührt.
Maßgeblich für das Handeln des Landkreises Schweinfurt ist die tatsächliche Betroffenheit des Landkreises Schweinfurt in seinem eigenen Wirkungskreis als kommunale Gebietskörperschaft und die vom Kreistag des Landkreises Schweinfurt am 17. Dezember 2015 verabschiedete Resolution.
Der Landkreis hat im Rahmen des Genehmigungsverfahrens im Jahr 2016 umfangreiche Einwendungen erhoben, um weitere, sich aus den Unterlagen ergebende, Fragen zu klären.
Der Landkreis Schweinfurt begleitet die Genehmigungsverfahren und den späteren tatsächlichen Rückbau kritisch-konstruktiv. Ziel ist eine möglichst hohe Sicherheit beim Rückbau und der Entsorgung der Anlage für die Menschen in der Region, dies aber auch in einer zeitlichen Perspektive, die einen zügigen Rückbau erkennen lässt.
Der Landkreis lehnt jedoch die Schaffung weitergehender Lagerkapazitäten für aus dem Rückbau entstehende Abfälle in Form einer Bereitstellungshalle (BeHa) ab. Vielmehr fordert der Landkreis eine optimierte Rückbauplanung, die unter Nutzung bereits bestehender Zwischenlagerkapazitäten, einen direkten Abtransport an das vsl. ab 2022 für Verfügung stehende Endlager „Schacht Konrad“ ermöglicht.
Die atomrechtliche Stilllegungs- und Rückbaugenehmigung durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt wurde im April 2018 erlassen und nach Vorliegen durch den Landkreis geprüft. Hierbei konnte festgestellt werden, dass ein Großteil der Einwedungen als Erledigt angesehen werden können, da die formulierten Fragestellungen durch Betreiberin udn Genehmigungs- udn Aufischtsbehörde erläutert wurden.
Der Landkreis Schweinfurt steht im engen Austausch mit den ebenso betroffenen umliegenden Gemeinden im Schweinfurter Mainbogen, Bergrheinfeld und der Stadt Schweinfurt.
Information über Verhaltensregeln bei einer radiologischen Notstandsituation
An diesem Thema kommen wir nicht vorbei, sind wir doch täglich mit dem Blick auf die unübersehbaren Kühltürme damit konfrontiert. Seit den 70er Jahren leben wir mit dem Kernkraftwerk in nächster Umgebung und dies wird sich in den nächsten Jahren noch nicht ändern. Deshalb ist es uns ein Anliegen, die Bürger entsprechend zu informieren.
Auf Grund der Strahlenschutzverordnung hat die E-ON Kernkraft GmbH letztmals 2008 den "Ratgeber für die Bevölkerung in der Umgebung des Kernkraftwerkes Grafenrheinfeld" im 10-km-Bereich um das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld austeilen lassen.
Den Ratgeber können Sie hier herunterladen bzw. zum Ansehen öffnen.
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