Rotes Kennzeichen für Oldtimer (07er Kennzeichen)
Rote Oldtimerkennzeichen
Das rote Oldtimer-Kennzeichen ist eine Alternative zum H-Kennzeichen. Es ist vor allem interessant für Besitzer mehrerer Oldtimer, denn es kann für mehrere/verschiedene Fahrzeuge bzw. Fahrzeugtypen (Auto, Motorrad etc.) verwendet werden. Der Unterschied zum H-Kennzeichen besteht darin, dass man das 07er Kennzeichen immer nur an einem Fahrzeug nutzen kann. Eine gleichzeitige Nutzung mehrerer Fahrzeuge ist hier nicht zulässig. Wird ein rotes Oldtimerkennzeichen für PKWs und Motorräder genutzt, können auch unterschiedliche Kennzeichentafeln (z. B. einzeilig und zweizeillig) verwendet werden. Es dürfen aber in jedem Fall maximal zwei Kennzeichenschilder ausgegeben und gesiegelt werden.
Ein rotes Oldtimer-Kennzeichen (07er Kennzeichen) kann für Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, beantragt werden. Die Ausgabe des roten Kennzeichens ist einerseits an die Zuverlässigkeit der Halterin/des Halters, andererseits an das Alter und den Zustand des Fahrzeuges gebunden.
Rote Kennzeichen für Oldtimer können zur wiederkehrenden Verwendung an Halterinnen und Halter von Oldtimer-Fahrzeugen zur Teilnahme an Veranstaltungen ausgegeben werden, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Mit dem 07er Kennzeichen dürfen Sie an Veranstaltungen der genannten Art, einschließlich der An- und Abfahrt teilnehmen. Weiterhin sind auch Probe- und Überführungsfahrten, sowie Fahrten, die der Reparatur oder Wartung der Fahrzeuge dienen, zulässig.
Die entsprechende Regelung findet sich in § 43 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV).
WICHTIG: Rote Oldtimerkennzeichen müssen zwingend bei der Zulassungsstelle beantragt werden, in deren Bezirk sich der Hauptwohnsitz befindet. Liegt Ihr Hauptwohnsitz im Landkreis Schweinfurt, muss das rote Kennzeichen hier bei uns beantragt werden. Liegt Ihr Hauptwohnsitz in der Stadt Schweinfurt, wenden Sie sich bitte direkt an die Zulassungsstelle der Stadt Schweinfurt.
Für die Beantragung eines roten Oldtimerkennzeichens benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Es muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Diesen können Sie unten in der Rubrik Formulare herunterladen.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder bei Außerbetriebsetzung bis 30.09.2005 die Abmeldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief). Falls keine Zulassungsbescheinigung Teil II (oder Fahrzeugbrief) vorhanden ist, muss zusätzlich ein Eigentumsnachweis erbracht werden (z.B. Kaufvertrag)
- Gutachten nach §23 StVZO (Oldtimergutachten). Bitte beachten Sie, dass dieses Gutachten max. 18 Monate alt sein darf. Danach muss ggf. ein neues bzw. ergänzendes Gutachten erstellt werden.
- Wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist, die bisherigen Kennzeichenschilder
- Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen (eVB-Nummer)
- Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Führungszeugnis (dieses darf nicht älter als 6 Monate sein und muss von Ihnen bei Ihrer Gemeinde beantragt werden)
- Personalausweis oder Reisepass
- Bei ausländischen Bürgern: Pass und Meldebescheinigung (und falls vorhanden Aufenthaltstitel)
- Bei Einzelfirmen: Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass des/der Gewerbetreibenden
- Bei juristischen Personen: chronologischen Handelsregisterauszug (nicht älter als 5 Jahre) und Personalausweis oder Reisepass des/der Vertretungsberechtigten der Firma
- Personalausweis/Pass des Bevollmächtigten
Das Führungszeugnis wird nach der Beantragung direkt an die Zulassungsbehörde geschickt. Dies dauert im Regelfall ca. zwei Wochen. Bitte fragen Sie daher zuerst telefonisch bei uns nach, ob Ihr Führungszeugnis schon bei uns angekommen ist, bevor Sie zur Bearbeitung kommen. So können Sie sich ggf. unnötige Wartezeiten sparen.
Alternativ zur Online-Terminbuchung können Sie auch über unserer App CleverQ einen Termin für die Zulassungsstelle und/oder die Fahrerlaubnisbehörde reservieren. Infos zur App finden Sie unter diesem Link.
Unter diesem Link können Sie sich einen Termin für die Zulassungsstelle und/oder die Fahrerlaubnisbehörde buchen.
Sie haben die Möglichkeit, folgende Anträge elektronisch an die jeweils zuständige Zulassungsbehörde zu richten. Ein Besuch dieser Behörde kann damit entfallen.
- Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges
- Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges (mit/ohne Halterwechsel, mit/ohne Wechsel des Zulassungsbezirkes, mit/ohne Wechsel des Kennzeichens)
- Neuzulassung eines Fahrzeuges mit EG-Typgenehmigung
- Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeuges (mit/ohne Wechsel des Kennzeichens)
- Änderung von Halterdaten (Namens-/Adressänderungen)
- Tageszulassung
Entsprechende Anleitungen zur Nutzung des Internetportals finden Sie unten in der Rubrik "Formulare".
Übersicht über die gängigen Zulassungsvorgänge und die jeweils benötigten Unterlagen
Zulassungsbehörde (31.3)