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Registrierung von Tierhaltungen

Wer Rinder, Schweine (auch Minipigs o.ä,), Schafe, Ziegen, Einhufer (Pferde, Esel, Maultiere, Mulis) oder Geflügel (Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln, Laufvögel (Nandus, Emus, Strauße)) sowie Kameliden (Alpakas, Lamas) halten will, hat dies vor Aufnahme der Tätigkeit beim Veterinäramt anzuzeigen und seine Tierhaltung registrieren zu lassen. Ebenso haben alle Personen, die Bienen halten wollen, dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes anzuzeigen.

In den beigefügten Merkblättern werden Hinweise zur Registrierung der genannten Tierarten sowie nähere Hinweise zu den wichtigsten veterinärrechtlichen Anforderungen an derartige Haltungen gegeben. Die Anmeldung kann über das hier zur Verfügung gestellte Onlineformular vorgenommen werden. 

Stand: 16.11.2022
Veterinärwesen (32.1) , Veterinäramt (SG 32)
Anmeldung Tierhaltungen,Anmeldung Geflügelhaltung,§ 11,Anzeige Bienenhaltungen,Anzeige Imker,Anmeldung Schweinehaltung,Anmeldung Equidenhaltung,Anmeldung Pferdehaltung,