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Orden und Ehrungen des bayerischen Ministerpräsidenten oder des Bundespräsidenten; Einreichung einer Anregung

Der Bayerische Ministerpräsident und der Bundespräsident verleihen Orden und Ehrenzeichen. Jedermann kann die Verleihung einer Auszeichnung an eine andere Person anregen.

Wenn einer Bürgerin oder einem Bürger verdiente Frauen oder verdiente Männer bekannt sind, die für einen Orden, eine Ehrung oder sonstigen Auszeichnung der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaats Bayern angeregt werden sollen, genügt grundsätzlich ein formloses Schreiben an die Bayerische Staatskanzlei, ein Staatsministerium, eine Regierung oder eine Kreisverwaltungsbehörde. In dem Schreiben sollten zu der Person, die  angeregt werden soll,  folgende Angaben enthalten sein:

  • Vorname und Familienname (ggf. auch abweichender Geburtsname),
  • Wohnanschrift,
  • Geburtsdatum,
  • Darstellung von Art und Umfang der besonderen Verdienste, wenn möglich chronologisch,
  • gegebenenfalls Referenzpersonen oder Organisationen, die zu den Verdiensten des/r Angeregten gegenüber den mit der Bearbeitung befassten Behörden Stellung nehmen können.

Für Ordensanregungen kann auch das Formblatt, zu finden unter "Formulare", ausgefüllt übermittelt werden.

Informationen zu den einzelnen Auszeichnungen des bayerischen Ministerpräsidenten (z. B. zum Bayerischen Maximiliamsorden, zum Bayerischen Verdienstorden, zum Ehrenzeichen für Verdienste im Ehrenamt, zu den Auszeichnungen zur Rettung von Menschen) und des Bundeskanzlers (z. B. zum Verdienstorden) finden Sie unter "Weiterführende Links".

Die Voraussetzungen für die Verleihung eines Ordens oder eines Ehrenzeichens variieren je nach Auszeichnung. Die einzelnen Voraussetzungen finden Sie unter "Weiterführende Links" sowie unter "Rechtsgrundlagen".

Das Verfahren ist streng vertraulich.

Die Ordensanregungen werden von verschiedenen Behörden vorgeprüft. Die Kreisverwaltungsbehörden sind für die erste Vorprüfung zur Verleihung von Orden, Ehrungen und sonstigen Auszeichnungen der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Bayern zuständig. Anschließend erfolgt die Vorprüfung der Verdienste und der Ordenswürdigkeit der angeregten Person durch die zuständige Regierung.

Es wird die Ordenswürdigkeit für z. B. folgende Auszeichnungen vorgeprüft:

  • Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland
  • Bayerischer Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst
  • Bayerischer Verdienstorden
  • Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste von im Ehrenamt tätigen Frauen und Männern
  • Staatliche Auszeichnungen für die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr
  • Medaille für besondere Verdienste um Bayern in einem Vereinten Europa
  • Ehrung von Ehe- und Altersjubilaren

Der Bayerische Ministerpräsident und der Bundespräsident stützen ihre Entscheidungen grundsätzlich auf die Prüfungsergebnisse und Anträge und nehmen Ordensverleihungen nur im Konsens vor.

Grundsätzlich erfolgt eine Verleihung nur an Einzelpersonen.

Es gibt keinen Anspruch auf die Verleihung einer staatlichen Auszeichnung.

Bis zur abschließenden Beurteilung eines Ordensvorganges kann erfahrungsgemäß ein längerer, nicht eingrenzbarer Zeitraum vergehen, weil zahlreiche Stellen einzuschalten sind, um eine breite Informationsbasis für die Entscheidung zu gewinnen.

Kontakt

Tobias Gößmann

Organisationseinheit

Büro des Landrats, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (LR 2)
Mehr Informationen

Stand: 22.05.2018
Bayerische Staatskanzlei (siehe BayernPortal),18,1,Redaktionell verantwortlich