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Nahverkehrsplan Stadt und Landkreis Schweinfurt

Planungs- und Steuerungsinstrument für den ÖPNV

Der gemeinsame Nahverkehrsplan von Stadt und Landkreis wurde am 12.07.2022 im Kreistag und am 27.09.2022 im Stadtrat beschlossen. 

Insbesondere die politischen Zielsetzungen im Personenbeförderungsgesetz zur Barrierefreiheit des öffentlichen Personennahverkehrs (Zielsetzung: Barrierefreiheit ab dem 01.01.2022 oder Festlegung von Ausnahmen im NVP) und neue verkehrliche Entwicklungen im Nahverkehrsraum Schweinfurt (Umsetzung des Mobilitätskonzeptes des Landkreises) machten eine Fortschreibung des Nahverkehrsplanes zwingend erforderlich. War das Mobilitätskonzept nur die Rahmenplanung, ist der Nahverkehrsplan die planerische Festlegung und wird, wenn er verabschiedet ist, bindend. 

Die Festlegungen im Nahverkehrsplan sind immens wichtig für die Entwicklungen des ÖPNV im Nahverkehrsraum. Der Nahverkehrsplan dient dem Aufgabenträger (Landkreis Schweinfurt) als

  • Planungsinstrument in den verschiedensten Bereichen des öffentlichen Personennahverkehrs (z. B. Erschließung, Linienführung, neue Mobilitätsformen, Bedienqualität (Taktung), Fahrzeug- und Haltestellenausstattung, Infrastruktur, Barrierefreiheit, künftige Entwicklungen wie Verkehrsverbund, Digitalisierung),
  • Steuerungsinstrument im ÖPNV (z. B. Überwachung der Qualität der Verkehrsdurchführung),
  • Vergabeinstrument (Es werden die Standards festgelegt, die in Vergabeverfahren durch Unternehmen erreicht werden müssen. Durch die Vorabbekanntmachungen/ Ausschreibungen werden die Planungen kostenwirksam und verbindlich).

Beteiligt an dem Projekt war der ÖPNV-Beirat (Mitglieder des Kreistages), Behindertenbeauftragte, die Verkehrsunternehmen der VSW, Träger öffentlicher Belange, Verbände (Verkehrsclub Deutschland, Pro Bahn), die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der 29 Gemeinden, Nachbarlandkreise, etc. .  

 

Stand: 25.08.2023
Öffentliche Mobilität (12.3)

Weiterführende Links & Downloads

Mobilität & Verkehr,Mobilität,Bus,ÖPNV,Mobilitätskonzept,