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Nachstempelung von Kennzeichen

Zuteilung neuer Plaketten bei Beschädigung oder Verlust

Die Nachstempelung von Kennzeichen ist in folgenden Fällen erforderlich:

  • Wenn ein Kennzeichen unbrauchbar, unleserlich oder sonst wie beschädigt ist
  • Wenn eine oder beide Plakette/n beschädigt oder verloren sind

Bitte beachen Sie: Sollten die bisherigen Kennzeichen keine Euro-Kennzeichen sein, sind immer beide Kennzeichen zu erneuern, auch wenn nur ein Schild nachgestempelt werden müsste! Alte Kennzeichen dürfen von den Zulassungsbehörden nicht mehr abgestempelt werden.

In Zweifelsfällen nehmen Sie bitte vorher telefonisch mit uns Kontakt auf um die Sache zu klären. So können Sie sich ggf. unnötige Wartezeiten ersparen.

Zur Nachstempelung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Das betroffene Kennzeichen bzw. im Falle eines Kennzeichen-Austausches in Euro-Kennzeichen beide alten Kennzeichen. Die Kennzeichen müssen in der Zulassungsbehörde am Schalter vorgelegt werden. Eine Bearbeitung direkt am Fahrzeug ist leider nicht möglich.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
  • Personalausweis.
Terminbuchung für die Zulassungsstelle/Fahrerlaubnisbehörde über die App CleverQ
 

Alternativ zur Online-Terminbuchung können Sie auch über unserer App CleverQ einen Termin für die Zulassungsstelle und/oder die Fahrerlaubnisbehörde reservieren. Infos zur App finden Sie unter diesem Link.

Online Terminbuchung für die Zulassungsstelle/Fahrerlaubnisbehörde
 

Unter diesem Link können Sie sich einen Termin für die Zulassungsstelle und/oder die Fahrerlaubnisbehörde buchen.

Internetbezogene Fahrzeug-Zulassungen
 

Sie haben die Möglichkeit, folgende Anträge elektronisch an die jeweils zuständige Zulassungsbehörde zu richten. Ein Besuch dieser Behörde kann damit entfallen.

  • Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges
  • Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges (mit/ohne Halterwechsel, mit/ohne Wechsel des Zulassungsbezirkes, mit/ohne Wechsel des Kennzeichens)
  • Neuzulassung eines Fahrzeuges mit EG-Typgenehmigung
  • Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeuges (mit/ohne Wechsel des Kennzeichens)
  • Änderung von Halterdaten (Namens-/Adressänderungen)
  • Tageszulassung

Entsprechende Anleitungen zur Nutzung des Internetportals finden Sie unten in der Rubrik "Formulare".

 

Merkblatt Zulassungsvorgänge und benötigte Unterlagen
 

Übersicht über die gängigen Zulassungsvorgänge und die jeweils benötigten Unterlagen

Stand: 13.09.2023
Zulassungsbehörde (31.3)