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Kreistag; Sitzungsniederschrift

Über die Verhandlungen des Kreistags sind Niederschriften anzufertigen.

Sitzungsniederschriften müssen mindestens Folgendes wiedergeben:

  • Tag und Ort der Sitzung,
  • die anwesenden Kreisräte,
  • die behandelten Gegenstände,
  • die Beschlüsse und
  • das Abstimmungsergebnis.

Jedes Mitglied kann verlangen, dass in der Niederschrift festgehalten wird, wie es abgestimmt hat.

Die Einsicht in die Niederschriften über öffentliche Sitzungen steht allen Kreisbürgern frei.

Kontakt

Tobias Gößmann

Organisationseinheit

Büro des Landrats, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (LR 2)
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Stand: 03.07.2024
Büro des Landrats, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (LR 2)

Weiterführende Themen

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