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Krankheit; Informationen über Hilfen

Im Krankheitsfall hat nahezu jeder Bürger nach verschiedenen Rechtsvorschriften einen Anspruch auf notwendige Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit sowie zur wirtschaftlichen Sicherung. Wegen der jeweils möglichen Hilfen siehe für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (einschließlich Rentner) Krankenversicherung, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und bei Kuren, Rentnerkrankenversicherung; für ArbeitsloseArbeitslosigkeit, Hilfen bei; für Unfallverletzte und KriegsopferHeilbehandlung, Krankenhilfe; für Bezieher von KriegsschadenrenteKrankenhilfe; für Aussiedler, ehemalige politische HäftlingeKrankenhilfe; für SozialhilfeempfängerKrankenhilfe.

Anrechnung von Krankheitszeiten in der Rentenversicherung siehe Anrechnungszeiten

Gesetzliche Krankenkassen; gesetzliche Unfallversicherungsträger; Agenturen für Arbeit; Sozialhilfeverwaltungen und Kriegsopferfürsorgestellen bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten; Zentrum Bayern Familie und Soziales

www.patientenportal.bayern.de

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

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