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Gleichstellung von Frauen und Männern, Familienbeauftragte

Der Landkreis Schweinfurt hat auf der Grundlage des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes (BayGlG) die kommunale Gleichstellungsbeauftragte bestellt.

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Artikel 3 Abs. 2 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

Obwohl die Gleichstellung von Mann und Frau im Grundgesetz festgeschrieben ist, zeigt die Praxis, dass die formale und die tatsächliche Gleichberechtigung noch nicht übereinstimmen. Frauen stellen mehr als die Hälfte der Bevölkerung, trotzdem sind sie in vielen Bereichen benachteiligt. Der Landkreis Schweinfurt hat auf der Grundlage des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes (BayGlG) die kommunale Gleichstellungsbeauftragte bestellt und somit die Gleichstellungsstelle eingerichtet. Die Gleichstellung wird in diesem Gesetz zu einem Grundsatz, einem Ziel und zur ausdrücklichen gesetzlichen Aufgabe der Verwaltung erklärt.

Ziele sind in unserer Verwaltung

  • Den Anteil von Frauen in Bereichen, in denen sie in erheblich geringerer Zahl beschäftigt sind als Männer zu erhöhen
  • Die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu sichern
  • Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern.

Daneben ist es auch die Aufgabe der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten nicht nur im internen Dienstbetrieb, also im Landratsamt Schweinfurt, auf die Gleichberechtigung von Männern und Frauen hinzuwirken, sondern auch nach außen, also in den Landkreis hinein, tätig zu sein. Wir führen öffentlichkeitswirksame Maßnahmen oder gleichstellungsbezogene Projekte durch und arbeiten mit gesellschaftlichen Gruppierungen aus diesen Bereichen zusammen. Ziel ist auch hier eine verbesserte Gleichstellung von Frauen und Männern in Familie, Beruf und Gesellschaft zu erreichen.

Sie finden hier Informationen zu den aktuellen Projekten und Themenschwerpunkten der Gleichstellungsstelle.

In der Funktion als Familienbeauftragte arbeitet sie mit mit Organisationen und Institutionen im Landkreis sowie Fachbereichen im Landratsamt bei familienspezifischen Themen zusammen.

Eine weitere Aufgabe ist die Unterstützung bei der Verbesserung der Balance von Familie und Arbeitswelt, dies erfolgt in erster Linie über die "Initiative Familienorientierte Personalpolitik".

 

 

Das Bayerische Gleichstellungsgesetz gilt für die Behörden, Gerichte und sonstigen öffentlichen Stellen des Freistaats Bayern, die Gemeinden, Gemeindeverbände und die sonstigen der Aufsicht des Freistaates Bayern unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

Kontakt

Ute Suckfüll

Gleichstellungsstelle

Organisationseinheit

Gleichstellungsstelle/ Familienbeauftragte (LR 3)
Mehr Informationen

Stand:
Gleichstellungsstelle/ Familienbeauftragte (LR 3)
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