Kinder- und Jugendhilfe
Junge Menschen haben ein Recht auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Die Kinder- und Jugendhilfe trägt zur Verwirklichung dieses Rechtes bei, indem sie
- junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördert,
- Benachteiligungen vermeiden oder abbauen hilft,
- Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung berät und unterstützt,
- Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützt,
- positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen hilft.
Die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe umfassen Leistungen zugunsten junger Menschen und Familien wie Angebote zur Förderung von Kindern und Jugendlichen; Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie; Erziehungshilfen für Kinder und Jugendliche sowie andere Aufgaben wie Beistandschaft und Amtsvormundschaft (Vormundschaft).
Organisationseinheit
Amt für Jugend und Familie (SG 21)