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Kinder- und Jugendhilfe

Junge Menschen haben ein Recht auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Die Kinder- und Jugendhilfe trägt zur Verwirklichung dieses Rechtes bei, indem sie 

  • junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördert,
  • Benachteiligungen vermeiden oder abbauen hilft,
  • Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung berät und unterstützt,
  • Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützt,
  • positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen hilft.

Die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe umfassen Leistungen zugunsten junger Menschen und Familien wie Angebote zur Förderung von Kindern und Jugendlichen; Angebote zur Förderung der Erziehung in der FamilieErziehungshilfen für Kinder und Jugendliche sowie andere Aufgaben wie Beistandschaft und Amtsvormundschaft (Vormundschaft).

Stand:
Amt für Jugend und Familie (SG 21)

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