Menü

Kennzeichenverlust oder Diebstahl

Verfahrensweise bei Verlust oder Diebstahl von Kennzeichen

Bei Diebstahl oder Verlust von Kennzeichen muss der Fahrzeughalter dies in einer Versicherung an Eides statt erklären. Die Versicherung an Eides Statt muss bei Privatpersonen grundsätzlich vom Fahrzeughalter abgegeben werden. Bei Firmen ist die Vorsprache des Geschäftsführers bzw. eines verantwortlichen Fuhrparkleiters erforderlich.

Das Fahrzeug muss dann umgekennzeichnet und ein neues Kennzeichen zugeteilt werden. Das alte Kennzeichen wird gesperrt.

Bitte zeigen Sie den Diebstahl oder Verlust auf jeden Fall auch bei der Polizei an!

Unterlage - Kennzeichenverlust oder Diebstahl
  • Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief)
  • Ggfs. noch vorhandenes Kennzeichen
  • Eidesstattliche Versicherung (wird direkt in der Zulassungsstelle aufgenommen). Bitte keine Formulare aus dem Internet verwenden - diese werden grundsätzlich  nicht anerkannt.
  • Wenn der Verlust oder Diebstahl vorab bei der Polizei angezeigt wurde und das Polizeiprotokoll vorgelegt wird, kann ggf. auf die eidesstattliche Versicherung verzichtet werden.
Terminbuchung für die Zulassungsstelle/Fahrerlaubnisbehörde über die App CleverQ
 

Alternativ zur Online-Terminbuchung können Sie auch über unserer App CleverQ einen Termin für die Zulassungsstelle und/oder die Fahrerlaubnisbehörde reservieren. Infos zur App finden Sie unter diesem Link.

Online Terminbuchung für die Zulassungsstelle/Fahrerlaubnisbehörde
 

Unter diesem Link können Sie sich einen Termin für die Zulassungsstelle und/oder die Fahrerlaubnisbehörde buchen.

Internetbezogene Fahrzeug-Zulassungen
 

Sie haben die Möglichkeit, folgende Anträge elektronisch an die jeweils zuständige Zulassungsbehörde zu richten. Ein Besuch dieser Behörde kann damit entfallen.

  • Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges
  • Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges (mit/ohne Halterwechsel, mit/ohne Wechsel des Zulassungsbezirkes, mit/ohne Wechsel des Kennzeichens)
  • Neuzulassung eines Fahrzeuges mit EG-Typgenehmigung
  • Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeuges (mit/ohne Wechsel des Kennzeichens)
  • Änderung von Halterdaten (Namens-/Adressänderungen)
  • Tageszulassung

Entsprechende Anleitungen zur Nutzung des Internetportals finden Sie unten in der Rubrik "Formulare".

 

Merkblatt Zulassungsvorgänge und benötigte Unterlagen
 

Übersicht über die gängigen Zulassungsvorgänge und die jeweils benötigten Unterlagen

Stand:
Zulassungsbehörde (31.3)