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Katastrophenschutz; Durchführung von Übungen

Die Kreisverwaltungsbehörden haben als Vorbereitungsmaßnahmen in angemessenem Umfang Katastrophenschutzübungen unter Beteiligung der zur Katastrophenhilfe Verpflichteten durchzuführen.

Durch Katastrophenschutzübungen sollen die Führungsstrukturen im Katastrophenschutz sowie die Einsatzbereitschaft und das Zusammenwirken der Einsatzkräfte erprobt und überprüft werden.

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei Ihrer Kreisverwaltungsbehörde.

Kontakt

Carsten Weingart

Florian Zippel

Organisationseinheit

Katastrophenschutz und Feuerwehrwesen (30.4)
Mehr Informationen

Stand: 23.10.2024
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)