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Inner­ge­mein­schaft­li­cher Handel mit bestimm­ten Tieren und tieri­schen Erzeug­nis­sen; Bean­tra­gung der Zulas­sung eines Betriebs

Sie müssen für Ihren Betrieb eine Zulas­sung bean­tra­gen, wenn Sie gewerb­lich mit Tieren, Zucht­ma­te­ri­al und/oder tieri­schen Erzeug­nis­sen inner­ge­mein­schaft­lich handeln wollen.

Die Tiere, das Zucht­ma­te­ri­al bzw. die tieri­schen Erzeug­nis­se, die inner­ge­mein­schaft­lich verbracht werden sollen, müssen aus zuge­las­se­nen Betrie­ben kommen und die Iden­ti­fi­zie­rungs- und Rück­ver­folg­bar­keits­an­for­de­run­gen erfül­len.

 

Obers­ter Grund­satz bei der Verbrin­gung von Tieren ist immer, dass Tier­seu­chen nicht verschleppt werden und die Tier­ge­sund­heit auf dem Trans­port und der Gesund­heits­sta­tus am Bestim­mungs­ort nicht gefähr­den werden. Hier­für trägt primär der Unter­neh­mer die Verant­wor­tung.

Für die Zulas­sung eines Betrie­bes, der inner­ge­mein­schaft­lich verbrin­gen möch­te, wird über­prüft, ob die Einhal­tung der einschlä­gi­gen tier­seu­chen-, tier­ge­sund­heits- und hygie­ne­r­echt­li­chen Anfor­de­run­gen gewähr­leis­tet werden.

 

Mit der Zulas­sung wird dem jewei­li­gen Betrieb eine für den inner­ge­mein­schaft­li­chen Handels­ver­kehr zu veröf­fent­li­chen­de Regis­trier­num­mer zuge­teilt.

 

Die geplan­te Verbrin­gung muss bei der zustän­di­gen Vete­ri­när­be­hör­de ange­mel­det werden.

 

Für eine Verbrin­gung müssen die Tiere die tier­ge­sund­heit­li­chen Anfor­de­run­gen erfül­len.

Das Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren beginnt mit Einrei­chung der für die Zulas­sung rele­van­ten Unter­la­gen bei der örtlich zustän­di­gen Kreis­ver­wal­tungs­be­hör­de (Land­rats­amt oder kreis­freie Stadt), die eine Vorprü­fung durch­führt und den Antrag an die Regie­rung weiter­lei­tet. Diese über­prüft und entschei­det anhand der Unter­la­gen und eines Vor-Ort-Besuchs, ob die im jewei­li­gen Einzel­fall rele­van­ten, tier­seu­chen-, tier­ge­sund­heits- und hygie­ne­r­echt­li­chen Anfor­de­run­gen erfüllt sind.

 

Mit dem Zulas­sungs­be­scheid wird dem Betrieb eine Regis­trier­num­mer für den inner­ge­mein­schaft­li­chen Handels­ver­kehr zuge­teilt, die in TRACES NT veröf­fent­licht wird.

Schrift­li­cher Antrag mit Benen­nung der Tier­art(en), der beab­sich­tig­ten Tätig­kei­ten und der betriebs­ver­ant­wort­li­chen Perso­nen
Handels­re­gis­ter­aus­zug
Katas­ter­plan
Grund­riss­plan mit Bezeich­nung der Räum­lich­kei­ten und der Einrich­tun­gen
Grund­riss­plan mit Einzeich­nung der Perso­nal­we­ge
Grund­riss­plan Betriebs­ge­län­de mit Einzeich­nung der Wege der Trans-port­fahr­zeu­ge und der Tiere sowie der Entsor­gungs­we­ge
Hygie­ne­zo­nen­plan
Pläne der Wasser­ver­sor­gung, der Abwas­ser­ent­sor­gung und Tier­kör­per­ent­sor­gung
Betrieb­li­che Hygie­ne­pro­gram­me
(Reini­gungs- und Desin­fek­ti­ons­plan, Schäd­lings­be­kämp­fungs­plan)
Betrieb­li­che Gesund­heits­pro­gram­me
(Besa­mun­gs­sta­tio­nen, Embryo­trans­fer­sta­tio­nen etc.)
Hava­rie­kon­zept
(z. B. Alarm­plan mit Erreich­bar­keits­da­ten für Nottö­tun­gen, Verhal­ten im Tier­seu­chen­fall, bei Strom­aus­fall, bei sons­ti­gen Störun­gen des norma­len Betriebs­ab­laufs)
Stand: 12.12.2024
Baye­ri­sches Staats­mi­nis­te­ri­um für Umwelt und Verbrau­cher­schutz (siehe Bayern­Por­tal)

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