Innenentwicklung Erstbauberatung
Mit der Einführung von Beratungsgutscheinen im Landkreis Schweinfurt wird Bau- bzw. Umbauinteressierten für Gebäude und Baulücken im Ortskern und im Siedlungsbereich eine kostenlose Erstbauberatung angeboten.
Im Rahmen eines Beratungsgesprächs mit einer Architektin oder einem Architekten bzw. einer Fachplanerin oder einem Fachplaner werden Gestaltungsmöglichkeiten besprochen und Hilfestellung bei Unklarheiten und schwierigen Fragen gegeben. Die Beratungssuchenden werden in ihrem Vorhaben, im Bestand zu bauen, zu sanieren oder nachzuverdichten, nachhaltig bestärkt sowie für Fragen der regionalen Baukultur sensibilisiert.
Ein Gutschein hat einen Wert von bis zu 500 Euro (dies entspricht einem Beratungsumfang von bis zu 5 Stunden inkl. Innendienstarbeiten) und kann in der jeweiligen Stadt, dem jeweiligen Markt und der jeweiligen Gemeinde (ausgenommen: Gemeinde Schwebheim) beantragt werden.
Die Beratungsgutscheine werden über die Stadt, Märkte und Gemeinden und vom Landkreis Schweinfurt finanziert.
Hinweis: für Sanierungen mit geringen baulich-gestalterischen Änderungen der Außenfassade oder des Gesamterscheinungsbildes kann die Erstbauberatung bei Bedarf freiwillig in Anspruch genommen werden. Wenn kein Bedarf nach Beratung besteht, kann in diesen Fällen alternativ ein Gestaltungsleitfaden durch das Landratsamt, Regionalmanagement angefordert werden. Dieser bildet dann die Grundlage zur Umsetzung der Baumaßnahme und Antragstellung für die Umbau-, Sanierugs- und Entsorgungsförderung. Bitte nehmen Sie hierzu telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns auf.
Hier kommen Sie zum digitalen Antragsformular
Nach der aktuellen Fassung der Förderrichtlinie für Erstbauberatungen durch Architektinnen und Architekten sowie Fachplanerinnen und Fachplaner in Altort- und Siedlungsbereichen des Landkreises Schweinfurt sind die folgenden Voraussetzungen zur Inanspruchnahme einer kostenlosen Erstbauberatung zu erfüllen:
- Das zu beratende Objekt hat ein Mindestalter von 60 Jahrenoder liegt im Fördergebiet des jeweiligen Ortsteils. Das Fördergebiet orientiert sich in der Regel an den historischen Ortskernen und ist in den Gemeinden einsehbar. Ausgeschlossen sind insbesondere Gebäude im Außenbereich der Orte und Splittersiedlungen, Ausnahme: die fallbezogene Prüfung der Förderwürdigkeit in Einzelfällen im Hinblick auf bauhistorische oder baukulturelle Aspekte, z. B. bei historischen Mühlen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Gebiete, in denen Beratungsgespräche über laufende Verfahren der Dorferneuerung inklusive kartierten Gebäuden des Projektes „Werntal Dorf“ oder der Städtebauförderung angeboten werden.
- Das zu beratende Objekt befindet sich im Eigentum des oder der Beratungssuchenden oder es kann ein berechtigtes Erwerbsinteresse nachgewiesen werden.
- Es wurde noch kein Bauantrag gestellt.
- Es hat noch kein Beratungsgepräch für das Objekt stattgefunden. Grundsätzlich erfolgt eine Bauberatung pro Wirtschaftseinheit.
- Antragstellung
Der oder die Beratungssuchende stellt einen Antrag auf Erstbauberatung in der zuständigen Stadt-/ Markt-/Gemeindeverwaltung. Dies ist über das verlinkte Onlineverfahren oder postalisch mit dem Antragsformular (siehe unter downloadbare Formulare) möglich.
- Überprüfung Förderfähigkeit
Die Stadt-/Markt-/ Gemeindeverwaltung überprüft die Förderfähigkeit des Antrags und leitet diesen bei einem positiven Ergebnis an das Landratsamt Schweinfurt weiter.
- Beratungsgutschein
Der Beratungsgutschein wird zentral vom Landratsamt Schweinfurt ausgegeben.
- Terminvereinbarung
Sobald dem oder der Beratungssuchenden der Beratungsgutschein vorliegt, kann ein Gesprächstermin mit dem Wunschberater oder der Wunschberaterin aus der vorliegenden Liste vereinbart werden. Je konkreter bereits zu diesem Zeitpunkt das Bau- bzw. Sanierungsanliegen benannt werden kann, desto besser kann sich auch der Bauberater bzw. die Bauberaterin auf das Gespräch vorbereiten.
- Beratungsgespräch
Das Beratungsgespräch findet zwischen dem oder der Beratungssuchenden und dem Berater bzw. der Beraterin statt. Darüber hinaus ist es möglich, dass eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Gemeindeverwaltung und/oder des Landratsamtes am Beratungstermin teilnehmen.
- Beratungsprotokoll
Das beratende Büro erstellt eine umfassende Dokumentation zum Beratungsgespräch und stellt sie dem oder der Beratungssuchenden zur Verfügung. Das Protokoll kann als Hilfestellung für die weiteren Bauplanungen dienen.
Es handelt sich lediglich um eine Erstbauberatung. In skizzenhafter Form werden hierbei Vorschläge für die Gestaltung und Umsetzung von Bauvorhaben im Ortskern erarbeitet. Diese können als Grundlage für die weitere Bauplanung genutzt werden. Das Beratungsgespräch dient in erster Linie der Ideenfindung. Es kann keine ggf. erforderlichen planerischen Leistungen ersetzen, d.h. Tätigkeiten wie z.B. die Erstellung eines Bauplans, eines Gutachtens und einer Kostenschätzung sind nicht beinhaltet.
Die Antragstellung der Gutscheine durch die Bauherren ist seit dem 01. Mai 2023 wieder möglich.
Es entstehen keine Kosten für die Beratungssuchenden.
Kontakt
Johanna Graf
Ulfert Frey
Organisationseinheit
Kreis- und Regionalentwicklung, Kultur (12.1)