Immissionsschutz; Öffentliche Bekanntmachungen und sonstige Veröffentlichungen bei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungs- und Anzeigeverfahren
Öffentliche Bekanntmachungen und sonstige Veröffentlichungen im Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Hier finden Sie die öffentlichen Bekanntmachungen sowie sonstigen Veröffentlichungen des Landratsamtes Schweinfurt als untere Immissionsschutzbehörde im Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Die Veröffentlichungen betreffen sowohl förmliche Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung für genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem BImSchG als auch entsprechende Anzeigeverfahren für genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen.
Zudem werden hier im förmlichen Genehmigungsverfahren die jeweiligen Antragsunterlagen in elektronischer Form nach der Bekanntmachung einen Monat im Rahmen der Auslegung zugänglich gemacht. Auf Verlangen kann daneben auch eine leicht zur erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden.
Außerdem werden hier die im förmlichen Genehmigungs- bzw. Anzeigeverfahren vom Landratsamt Schweinfurt getroffenen Entscheidungen nach Maßgabe der immissionsschutzrechtlichen Vorschriften öffentlich bekanntgemacht und zur Einsicht ausgelegt.
Hinweis zu Anlagen nach der Industrieemissions-Richtliche (sog. IE-Anlagen)
Die Veröffentlichung des Überwachungsprogramms des Landratsamtes Schweinfurt für sog. IE-Anlagen sowie von dazugehörigen Überwachungsberichten, Genehmigungsbescheiden und nachträglichen Anordnungen im Rahmen der Industrieemissions-Richtlinie (IE-Richtlinie) erfolgt unter der Serviceleistung "IMMISSIONSSCHUTZ; INDUSTRIEEMISSIOS-RICHTLINIE (IE-ANLAGEN)".
Genehmigungsverfahren nach § 16 BImSchG für die wesentliche Änderung des Gipssteinbruchs der CASEA GmbH, Pontelstraße 3, 99755 Ellrich, in der Gemarkung Sulzheim (derzeitiges Abbaugebiet: Grundstücke Fl.-Nrn. 634 bis 647 der Gemarkung Sulzheim) durch die Erweiterung des Steinbruchs um eine Fläche von ca. 22 ha auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 651 bis 658 und 660 bis 662 der Gemarkung Sulzheim
- 10.10.2023 Bekanntmachung
- 20.09.2023 Genehmigungsbescheid
- Auslegungszeitraum des Genehmigungsbescheids: 30.10.2023 bis 13.11.2023
Organisationseinheit
Immissionsschutz (40.3)