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Haus- und Klein­klär­an­la­gen; Bera­tung

Sie erhal­ten bei Ihrer Kreis­ver­wal­tungs­be­hör­de Hinwei­se zur ordnungs­ge­mä­ßen Fäkal­schlam­m­ent­sor­gung aus Haus- oder Klein­klär­an­la­gen.

In den Haus- oder Klein­klär­an­la­gen von Liegen­schaf­ten, die nicht an die öffent­li­che Abwas­ser­ka­na­li­sa­ti­on ange­schlos­sen sind, fällt Fäkal­schlamm an, der regel­mä­ßig und ordnungs­ge­mäß zu entsor­gen ist. Vorga­ben zur Entsor­gung (insbe­son­de­re zur Häufig­keit) finden sich in der wasser­recht­li­chen Erlaub­nis oder in der kommu­na­len Fäkal­schlam­m­ent­sor­gungs­sat­zung. 

Infor­ma­tio­nen über den Entsor­gungs­weg erhal­ten Sie bei Ihrer Kreis­ver­wal­tungs­be­hör­de und Gemein­de.

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Landkreis Schweinfurt
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