Härtefallregelung für krankheitsbedingte Abfälle
Entsorgungsmöglichkeiten für größere Mengen von Inkontinenzartikeln oder sonstigen krankheitsbedingten Abfällen
Haushalte, in denen krankheitsbedingt größere Mengen unvermeidbarer Abfälle (z.B. Inkontinenzartikel, Stoma-Abfälle, Bauchfelldialyseabfälle u.ä.) anfallen, können beim Landratsamt eine zusätzliche Restmülltonne beantragen, wenn das bestehende Müllgefäß nicht ausreicht.
Für dieses zweite oder auch im Austausch größere Gefäß (doppeltes Volumen) muss keine Grundgebühr bezahlt werden, wenn für die bestehende gesundheitliche Beeinträchtigung ein ärztliches Attestvorgelegt wird. Vordrucke können Sie im Anhang ausdrucken, bei Ihrer Gemeinde oder bei Ihrer Sachbearbeiterin im Landratsamt anfordern. Ein ergänzendes Merkblatt mit den wichtigsten Informationen finden Sie hier.
Die Einsparung dadurch beträgt in diesen Fällen 49,80 € (entspricht der Grundgebühr für eine 120-Liter-Restmülltonne) pro Jahr. Die Leistungs- und Gewichtsgebühr für diese Abfälle ist selbst zu tragen.
Für Mehrfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen gilt diese Regelung nur, wenn bereits mindestens eine grundgebührenpflichtige 120 l-Restmülltonne für den betroffenen Haushalt vorhanden ist, für Tonnengemeinschaften ist sie nicht anwendbar.
Wenn Betroffene keine größere oder zusätzliche Tonne wünschen, kann bei Inkontinenz auch auf Windelsäcke zurückgegriffen werden. Sie können bei den Gemeindeverwaltungen, im Landratsamt und auf den Wertstoffhöfen für € 1,50 pro Stückgekauft und genutzt werden. In diesem Preis ist die Abholung und Entsorgung des Windelsacks inbegriffen.
Mit diesem Online Formular können Sie eine Inkontinenztonne bestellen.
Laden Sie dazu einfach im Formular das unterzeichnete Attest Ihres Hausarztes hoch.
Kontakt
Heike Böhm
Linda Rettner
Katharina Hegelmann / Silvia Stöth
Carina Heinkel
Organisationseinheit
Gefäßverwaltung, Abfallberatung und Vertragsangelegenheiten (43.2)