Bauleitpläne; Genehmigung
Flächennutzungspläne und bestimmte Bebauungspläne bedürfen der Genehmigung durch die hierfür jeweils zuständige Behörde.
Flächennutzungspläne und bestimmte Bebauungspläne dürfen nur in Kraft gesetzt werden, wenn sie genehmigt wurden. Die Aufstellung und Änderung von Flächennutzungsplänen ist immer genehmigungspflichtig. Bebauungspläne sind nur dann genehmigungspflichtig, wenn sie nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt sind.
Die Genehmigung für die Pläne der kreisangehörigen Gemeinden erteilt das Landratsamt.
Genehmigung des Flächennutzungsplans
Beschluss, Genehmigung und Inkrafttreten des Bebauungsplans
Kontakt
Organisationseinheit
Bauamt (SG 40)