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Elektrogeräte entsorgen

Elektrogeräte gehören auf keinen Fall in die Restmülltonne

Denn Elektrogeräte "haben es ganz schön in sich". Mehr als 100 verschiedene Substanzen sind darin zu finden: Von FCKW-haltigen Kühlmitteln, problematischen Schwermetallen, über Flammschutzmittel bis hin zu wertvollen Edelmetallen steckt allerhand in den kleinen oder auch größeren Elektro- und Elektronikgeräten.

Auf Bundesebene gibt es seit 2006 das Elektrogesetz, das neben einer möglichst schadstoffarmen Herstellung auch die Rücknahme und Verwertung der Altgeräte regelt. Es gibt immer wieder Anpassungen an aktuelle Erfordernisse.

Damit wirklich jeder seine Elektrogeräte problemlos zur Verwertung bringen kann, bietet der Landkreis folgende kostenlose Sammelwege an:

  • Elektrogeräte werden bei der Sperrmüllsammlung mitgenommen.

  • Auf den Wertstoffhöfen Rothmühle und Gerolzhofen können Elektrogeräte abgegeben werden. In Gerolzhofen allerdings keine Kühl- und Gefriergeräte.

  • In vielen Gemeinden gibt es - meist am Bauhof - Gitterboxen für Elektrokleingeräte.

    Hier sehen Sie die Standorte der Gitterboxen (falls nicht am Bauhof, dann ist Standort in Klammern ersichtlich) - Öffnungszeiten erfragen Sie bitte bei Ihrer Gemeindeverwaltung:
    Bergrheinfeld
    Dingolshausen
    Dittelbrunn-Hambach
    Donnersdorf
    Frankenwinheim
    Gerolzhofen (städt. Bauhof)
    Gerolzhofen (Kompostanlage des Landkreises)
    Gochsheim
    Grafenrheinfeld (Wertstoffhof)
    Grettstadt
    Kolitzheim
    Michelau
    Niederwerrn
    Oberschwarzach
    Röthlein
    Schonungen
    Schwanfeld
    Schwebheim
    Sennfeld
    Stadtlauringen
    Üchtelhausen-Hesselbach
    Waigolshausen
    Wasserlosen-Greßthal (Gemeindegarage)
    Werneck
  • Außerdem können Elektrokleinteile bis zu einer Kantenlänge von 20 cm (wie z. B. Handys, Thermostate, Uhren u. ä.) zur Mobilen Problemmüllsammlung gebracht werden.

 Weitere Informationen gibt es bei der Abfallberatung im Landratsamt, Tel. 09721/55-546.

Kontakt

Monika Böhm-Weniger

Organisationseinheit

Abfallwirtschaftliche Einrichtungen (43.1)
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Gefäßverwaltung, Abfallberatung und Vertragsangelegenheiten (43.2)
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Stand: 20.09.2023
Abfallwirtschaftliche Einrichtungen (43.1) , Gefäßverwaltung, Abfallberatung und Vertragsangelegenheiten (43.2)