Digitaler Fahrzeugschein mit der I-Kfz-App
i-Kfz-App
Das Bundesministerium für Verkehr und Digitales plant smarte und digitale Lösung für den Papier-Fahrzeugschein
Den Fahrzeugschein gibt es künftig nicht nur in der klassischen Papierversion, sondern auch als
smarte und digitale Lösung in der i-Kfz-App, die im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und
Digitales vom Kraftfahrt-Bundesamt und der Bundesdruckerei gemeinsam entwickelt wurde.
Ab 28. April 2025 startet die Pilotierungsphase des digitalen Fahrzeugscheins in der neuen i-Kfz-App.
Bürgerinnen und Bürger können sich ab sofort registrieren und die App testen. Insgesamt gibt es
rund 2.500 Plätze. Die Vergabe der Plätze erfolgt in der Reihenfolge der Registrierung.
Bundesminister Volker Wissing:
„Ob in der Schublade, in der Jackentasche oder im Auto – das häufige Suchen des Fahrzeugscheins hat
bald ein Ende. In der i-Kfz-App ist das Dokument künftig immer digital auf dem Smartphone dabei.
Damit diese App perfekt auf die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger zugeschnitten ist, brauchen
wir Testerinnen und Tester. Machen Sie mit und helfen dabei, die Digitalisierung des
Fahrzeugscheins in Deutschland zu einem Erfolg zu machen.“
Die freiwilligen Nutzerinnen und Nutzer können vor dem öffentlichen Roll-out erste Erfahrungen mit
der i-Kfz-App sammeln und Feedback zu den Funktionalitäten geben. Die Rückmeldungen helfen, die
i-Kfz App bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Nach Finalisierung wird die App für iOS und Android
zum Download über die jeweiligen App-Stores angeboten und für alle Bürgerinnen und Bürger
voraussichtlich im zweiten Halbjahr nutzbar sein.
Mit der digitalen Version des Fahrzeugscheins entfällt die Mitführpflicht des Fahrzeugscheins in
Papierform in Deutschland. Außerdem können mehrere Fahrzeugscheine gleichzeitig in der App
hinterlegt werden. Darüber hinaus kann der digitale Fahrzeugschein mit beliebig vielen Fahrerinnen
und Fahrern des Fahrzeugs (auch zeitlich befristet) geteilt werden. Er ist das erste Produkt der
digitalen Fahrzeugpapiere. Perspektivisch sollen weitere Fahrzeug- und halterbezogene Nachweise wie
der Führerschein in die App integriert werden.
(Quelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr)
Zulassungsbehörde (31.3)