Denkmalschutz; Tag des offenen Denkmals - Anmeldung
Tag des offenen Denkmals - Infos zur Anmeldung
Tag des offenen Denkmals® 2024:
Wahr-Zeichen. Zeitzeugen der Geschichte
Eigentümer von Denkmalen können sich jetzt für den Prospekt zum Tag des offenen Denkmals® am 08. September 2024 anmelden
Der Tag des offenen Denkmals® am 08.09.2024 steht dieses Jahr unter dem Motto „Wahr-Zeichen“. Als Wahrzeichen werden oftmals einzigartige Bauten bezeichnet, die uns als wiedererkennbare Sehenswürdigkeiten in Erinnerung bleiben. Indem sie für ein bedeutendes historisches Ereignis stehen, das Stadtbild oder die Stadtsilhouette prägen oder weithin sichtbar sind, werden sie zum Symbol, zum „Zeichen“ des Ortes. Es muss nicht immer gleich der Eiffelturm in Paris oder das Brandenburger Tor in Berlin sein, jedes Denkmal kann zum „Wahr-Zeichen“ werden. Sie sind „wahr“ aufgrund ihrer Rolle als authentisches Zeugnis einer Zeit. Baudenkmäler können auch ganz persönliche Wahrzeichen sein: Der Bauernhof, auf dem als Kind die Ferien verbracht wurden, eine Gartenanlage, die als grüne Oase in der Freizeit diente oder die Dorfkirche, in der Hochzeiten, Taufen und Weihnachtsgottesdienste gefeiert wurden, sind Ankerpunkte des eigenen Lebens.
Alle engagierten Denkmaleigentümer sind deshalb wieder angesprochen, sich am Tag des offenen Denkmals® als Veranstalter zu beteiligen. Interessant sind vor allem diejenigen Objekte, die für die Allgemeinheit ansonsten nur kaum oder gar nicht geöffnet sind.
Um allen interessierten Bürgern einen Überblick über die vielen Veranstaltungen und über die zur Besichtigung frei gegebenen Denkmale im Landkreis Schweinfurt zu bieten, gibt der Landkreis Schweinfurt auch heuer wieder eine Broschüre heraus. Darin werden alle rechtzeitig angemeldeten Veranstaltungen gemeindlicher, kirchlicher und privater Denkmaleigentümer im Landkreis aufgelistet.
Alle Veranstalter, die in dieser Broschüre enthalten sein wollen, werden gebeten, dem Landratsamt Schweinfurt
bis spätestens Montag, den 17. Juni 2024, per Online-Anmeldung oder Meldebogen (PDF)
ihre am Tag des offenen Denkmals® geplanten Aktionen mitzuteilen. Bei fristgerechtem Eingang können die Informationen an die Deutsche Stiftung Denkmalschutz weitergeleitet werden. Damit ist gewährleistet, dass alle geplanten Veranstaltungen im Landkreis-Prospekt sowie in den Publikationen und auf der Homepage der Deutschen Stiftung Denkmalschutz erscheinen.
Falls Sie sich per Meldebogen anmelden möchten, senden Sie diesen bitte zusammen mit 1-2 hochauflösenden Fotodateien (mind. 2 MB) per eMail an klaus.nitzschner@lrasw.de .
Ergänzend bitten wir Sie um Verständnis, dass wir aufgrund des Datenaustausches mit dem Grafikbüro nur Anmeldungen entgegennehmen können, die in digitaler Form erfolgen.
Die Online-Anmeldung und den Meldebogen in den Formaten PDF und WORD finden Sie auf dieser Seite.
Weitere Informationen zum Denkmalschutztag gibt es auf der Internetseite der Deutschen Stiftung Denkmalschutz unter www.tag-des-offenen-denkmals.de.
Bei Aktionen in privaten Denkmälern bzw. auf privaten Flächen obliegt die Verkehrssicherungspflicht grundsätzlich der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer.
Es besteht ggf. die Möglichkeit, dass private Denkmaleigentümer über die Kommunalversicherer der Gemeinden abgesichert werden können. Dies müsste jedoch vorab mit der jeweiligen Gemeinde abgesprochen und schriftlich festgehalten werden.
Ansonsten sollten Sie prüfen, ob Ihre private Haftpflichtversicherung greift. Eine weitere Option wäre auch eine zeitlich begrenzte Veranstaltungshaftpflichtversicherung.
Organisationseinheit
Bauamt (SG 40) , Denkmalschutz / Grundstücksverkehr / Abgeschlossenheitsbescheinigung (40.4)