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Denkmalschutz; Denkmalliste

Die Denkmalliste - eine Grundlage des Denkmalschutzes in Bayern

Die bayerische Denkmalliste ist das Verzeichnis aller bekannten Baudenkmäler, Bodendenkmäler und beweglichen Denkmäler. Das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) als Denkmalfachbehörde ist für die Führung der Denkmalliste zuständig. Diese bildet die Grundlage für die Arbeit des BLfD selbst sowie aller weiterer Denkmalbehörden. Auch für das Landratsamt Schweinfurt als Untere Denkmalschutzbehörde stellt die Denkmalliste den Ausgangspunkt und die Basis unserer Arbeit dar.

Bitte beachten Sie jedoch, daß die Denkmalliste nur nachrichtlichen Chrarakter hat. Ob es sich bei einem bestimmten Objekt um ein Denkmal handelt oder nicht, bestimmt das Bayer. Denkmalschutzgesetz (BayDSchG). Nach Art. 1 Abs. 1 BayDSchG sind Denkmäler von Menschen geschaffene Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt. Erfüllen Objekte diese Voraussetzungen, sind sie Denkmäler kraft dieses Gesetzes. Ob diese Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, prüft und entscheidet das BLfD. Das BLfD erforscht und erfaßt die Denkmäler in Bayern, berät und informiert und nimmt auch gerne Anregungen zur Prüfung der Denkmaleigenschaft entgegen.

Welche Denkmäler Ihrer Region bereits erfaßt sind, können Sie jederzeit online abrufen. Denkmallisten in tabellarischer Auflistung bietet das BLfD auf seiner Homepage zur Ansicht und zum Download an. Besonders interessant und wertvoll ist der sog. Denkmal-Atlas Bayern. Auf dessen Luftbildkarten können Sie Ihre Gemeinde bzw. Ihren Ort abbilden, die dort registrierten Denkmäler sehen und zugehörige Infos aufrufen.

Die Links zu diesen Angeboten finden Sie in der folgenden Rubrik "Links & Downloads".

Denkmallisten Landkreis Schweinfurt
 

Denkmallisten für alle Gemeinden des Landkreises Schweinfurt

Denkmal-Atlas Bayern
 

Übersichtskarten der Bau- und Bodendenkmäler Bayerns

Kontakt

Klaus Nitzschner

Organisationseinheit

Denkmalschutz / Grundstücksverkehr / Abgeschlossenheitsbescheinigung (40.4)
Mehr Informationen

Stand: 25.03.2020
Bauamt (SG 40) , Denkmalschutz / Grundstücksverkehr / Abgeschlossenheitsbescheinigung (40.4)

Weiterführende Links & Downloads

Liste der Bodendenkmäler,Liste der Baudenkmäler,