Denkmalschutz; Beratung von Denkmaleigentümern
Der Umgang mit Denkmälern stellt die Betroffenen oft vor schwierige Fragen. Die Beratung der Denkmaleigentümer gehört zu den wichtigsten Aufgaben der Denkmalbehörden.
Wenn Sie Maßnahmen an einem Denkmal durchführen wollen oder müssen, sind Probleme fachlicher, rechtlicher und finanzieller Art zu lösen.
Die Denkmalbehörden, insbesondere die Unteren Denkmalschutzbehörden (Landratsämter, kreisfreie Städte und Große Kreisstädte) und das Landesamt für Denkmalpflege haben die Aufgabe, Sie umfassend zu beraten. Die Beratung beschränkt sich nicht auf fachliche Angelegenheiten (z.B. bestimmte Restaurierungsmethoden), sondern erstreckt sich auch auf die Erlaubnis- oder Baugenehmigungsverfahren und alle Fragen der Förderung durch Zuschüsse oder Darlehen der öffentlichen Hand oder durch Steuervorteile.
Die Beratung durch die Denkmalbehörden soll in geeigneten Fällen vor Ort, d.h. am oder im Denkmal stattfinden.
Für die Baudenkmalpflege haben sich die so genannten Sprechtage des Landesamtes für Denkmalpflege sehr bewährt:
An bestimmten Tagen kommen die Referentinnen und Referenten des Landesamtes in einen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt, für die sie zuständig sind, und besuchen zusammen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Unteren Denkmalschutzbehörde diejenigen Denkmaleigentümer, die um Beratung gebeten haben oder bei denen konkrete Maßnahmen anstehen oder gerade durchgeführt werden. Je nach Lage des Einzelfalls kommen aber auch Ortseinsichten außerhalb von Sprechtagen oder Besprechungen am Sitz der Unteren Denkmalschutzbehörde oder im Landesamt für Denkmalpflege in Betracht. Für die Bodendenkmäler findet eine Besprechung nach Bedarf statt.
Bitte wenden Sie sich in allen Fällen grundsätzlich zunächst an Ihre Untere Denkmalschutzbehörde, die die Termine mit dem Landesamt für Denkmalpflege koordiniert. Sie teilt Ihnen rechtzeitig mit, welche Unterlagen Sie zu Ihrem Beratungstermin mitbringen sollten.
Sprechtagstermine
In der Rubrik "Links & Downloads" finden Sie eine Liste der mit dem Bayer. Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) vereinbarten aktuellen Sprechtagstermine. Sie finden bei uns derzeit einmal im Monat statt.
Der für uns zuständige Gebietsreferent des BLfD steht uns nur einen halben Tag zur Verfügung; der Landkreis Schweinfurt kommt üblicherweise am Vormittag zum Zuge, nachmittags dann die Stadt Schweinfurt.
Falls Sie an den jeweiligen Sprechtagen Denkmale zur Ortsbesichtigung anmelden möchten, bitten wir Sie, diese Anfragen jeweils getrennt für jedes Objekt mit dem ebenfalls zum Download angebotenen Anmeldeformularper eMail an den genannten Ansprechpartner zu senden. Bitte verwenden Sie nach Möglichkeit nur dieses Formular oder melden Sie uns zumindest die im Formular benötigten Daten vollständig per eMail, weil diese Angaben dringend zur Planung des Sprechtages benötigt werden.
Den Sprechtagsplan erhalten Sie etwa eine Woche vor dem Sprechtagstermin per eMail; er dient zugleich als Vorlage für Aktennotizen oder Protokolle.
Bitte nehmen Sie die Beratungsangebote der Denkmalbehörden möglichst frühzeitig im Planungsvorgang, auf jeden Fall aber vor Maßnahmenbeginn in Anspruch.
Alle Beratungsleistungen der Denkmalbehörden sind kostenlos.
Formular mit allen erforderlichen Angaben zur Anmeldung für den Sprechtag
Kontakt
Organisationseinheit
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (siehe BayernPortal)