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Chiptausch - Information

Austausch der Chips (=Transponder) an Restmüll- und Biotonnen im Landkreis Schweinfurt

Vom 28. April bis 30. Mai 2025  werden ca. 70 Prozent der Müllbehälter im Landkreis Schweinfurt mit einem neuen Chip ausgestattet. Bereits seit Beginn der Müllverwiegung im Landkreis Schweinfurt verfügen die Tonnen über 4-MHz-Transponderchips, durch den jede Tonne eindeutig bei der Leerung und Verwiegung am Müllfahrzeug identifiziert wird. Die technische Entwicklung erfordert, dass alle vor 2004 eingebauten Chips ausgetauscht werden. Behälter mit veralteter Chiptechnik können künftig nicht mehr geleert werden.

Im Auftrag des Landkreises Schweinfurt übernimmt die Firma c-trace S&L GmbH den Chiptausch, siehe  Legitimationsbestätigung. 

Für die Montage des neuen Ident-Chips an den betroffenen Tonnen bittet die Abfallwirtschaft um die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger.

Häufige Fragen zum Chiptausch

Allgemeine Fragen 

Rest- und Biomüllbehälter sind betroffen.

Papierbehälter und Gelbe Tonne sind nicht vom Chiptausch betroffen.

4-MHz Transponder werden bereits seit 2004 nicht mehr hergestellt. Nach über 20 Jahren wird die Herstellung und Wartung von Lesegeräten für diese Transponder eingestellt. Mülltonnen, die mit einem 4-MHz Transponder ausgestattet sind können künftig nicht mehr identifiziert und daher auch nicht geleert werden.    

Ein Austausch des Chips ist möglich, da die alten Müllbehälter in guter Qualität weiter genutzt werden können. Ein Austausch aller Müllbehälter wäre unwirtschaftlich und würde den Gebührenhaushalt unverhältnismäßig belasten.

Nein, bis auf den neuen Chip ändert sich nichts, auch die Tonnennummer bleibt.

 

Die Bescheidempfänger (also grundsätzlich die betroffenen Eigentümer der Haushalte, teilweise Hausverwaltungen) werden mit einem Anschreiben über den individuellen Termin informiert.

 

Die Behälter werden mit einem neuen Barcode-Aufkleber ausgestattet. Ferner erhalten die Tonnen einen grünen Chip OK – Aufkleber:

Test alternativer Text für Barrierefreiheit

 

Ja, bitte stellen Sie alle Ihre Müllbehälter des im Anschreiben angegebenen Grundstücks mit den auf dem Deckel angebrachten Aufklebern an Ihre Grundstücksgrenze. Das Nachrüstteam wird die entsprechenden Behälter erkennen und an ihnen den Chiptausch durchführen.

 

Ja, da später Behälter ohne neuen Chip nicht geleert werden können und dies vermeidbare Probleme verursacht.

Die Duldungspflicht ergibt sich aus § 19 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und § 7 der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Schweinfurt, siehe Legitimationsbestätigung.

 

Sollten Ihre Müllbehälter am Nachrüstdatum nicht bereitstehen, werden Sie per Einwurfflyer über einen Nachholtermin informiert. Dieser Einwurfflyer soll Ihnen in den Briefkasten geworfen werden.

 

Fragen zum Chip (Transponder)

Der Chip ist am Behälterkorpus eingebaut.

Eine einfache Nummer (16-stellige Ziffernfolge), die eine eindeutige Zuordnung zur Tonnennummer und damit zum Grundstück ermöglicht. Auf dem Chip sind keine Personendaten hinterlegt.

Das Müllfahrzeug liest die Nummer, die auf dem Chip gespeichert ist, aus. Die Leerungsdaten werden an die Fachsoftware des Landkreises Schweinfurt übermittelt.

Der Barcode enthält die gleichen Informationen wie der Chip: Eine einfache Nummer (16-stellige Ziffernfolge), die eine eindeutige Zuordnung zur Tonnennummer und damit zum Grundstück ermöglicht. Auf dem Barcode sind keine Personendaten hinterlegt.

Spezielle Fragen zur Nachrüstung

Auf der linken Seite ist ein Barcode-Aufkleber mit Ihrer Tonnennummer angebracht. Nach erfolgtem Chiptausch wird der Barcode-Aufkleber mit einem neuen Barcode-Etikett überklebt.

Nur wenn die Behälter frei zugänglich stehen (z.B. in Garageneinfahrten ohne weitere Zäune) werden die Behälter mit Chip ausgerüstet. Die Ausstattungsteams gehen auf keine eingezäunten Areale oder in offene Räume wie z.B. in Garagen.

Zum einen werden Stichproben bezüglich der Ausstattungsqualität gemacht, zum anderen kann es in seltenen Fällen passieren, dass Behälter nicht eingescannt („verheiratet“) worden sind. Das wird dann nachgeholt

Nein.

Behälter sollen öffentlich zugänglich und gut sichtbar an Ihrer Grundstücksgrenze möglichst an die Straße vor Ihrem Haus bzw. Grundstück verkehrssicher bereitgestellt werden.

Bitte nur auf dem Deckel anbringen.

Sollte das aus bestimmten Verhinderungsgründen nicht möglich sein (hält bei Regenwetter nur bedingt), so ist der alternative Platz auf der Vorderseite des Behälters.

Sofern Sie vom Chipaustausch betroffen sind, erhalten die Eigentümer bzw. die Hausverwaltungen ein Anschreiben mit dem konkreten Termin.

Tagsüber zwischen 7 und 19 Uhr

Übergreifende Fragen

Trotz des Defekts ist ein Austausch der Chips notwendig. Der Chiptausch wird durchgeführt. Im Nachgang wird der Defekt durch den Änderungsdienst repariert. Bitte lassen Sie Ihren Behälter zugänglich an verkehrssicherer Stelle stehen. Ihr Behälter darf weiterhin genutzt und gefüllt werden. Bitte sehen Sie von Anfragen ab.

 

Wegen diesem Defekt ist ein Chiptausch nicht notwendig. Der Chiptausch wird nicht durchgeführt und im Nachgang wird der defekte Behälter durch den Änderungsdienst ausgetauscht. Bitte lassen Sie Ihren Behälter zugänglich an verkehrssicherer Stelle stehen. Ihr Behälter darf weiterhin genutzt und gefüllt werden. Bitte sehen Sie von Anfragen ab.

 

Bitte nehmen Sie telefonisch unter 09721/55-550 Kontakt auf.

 

Kontakt

<p>zuständig für die Gemeinden Grettstadt, Poppenhausen, Röthlein, Schwebheim, Sennfeld, Werneck</p>
Heike Böhm

<p>zuständig für die Gemeinden Dingolshausen, Donnersdorf, Frankenwinheim, Gerolzhofen, Lülsfeld, Michelau, Oberschwarzach, Schonungen, Sulzheim</p>
Linda Rettner

<p>zuständig für die Gemeinden Bergrheinfeld, Dittelbrunn, Euerbach, Geldersheim, Grafenrheinfeld, Kolitzheim, Schwanfeld, Stadtlauringen, Waigolshausen, Wipfeld, Üchtelhausen</p>
Katharina Hegelmann / Silvia Stöth

<p>zuständig für die Gemeinden Gochsheim, Niederwerrn, Wasserlosen</p>
Carina Heinkel

Organisationseinheit

Gefäßverwaltung, Abfallberatung und Vertragsangelegenheiten (43.2)
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Stand: 14.04.2025
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