Blauzungenkrankheit (BT): Verbringungsregelungen
Am 12. Oktober 2023 wurde der erste Ausbruch der Blauzungenkrankheit mit dem Serotyp 3 (BTV-3) in Deutschland festgestellt.
Nachdem im vergangenen Ausbruchsgeschehen insbesondere der Serotypen 4 und 8 in Bayern und Deutschland verbreitet waren, herrscht nun aktuell ein neuer Serotyp (BTV-3) vor. Deutschland hat daher seinen Status als anerkannt frei von der Blauzungenkrankeit verloren.
Insbesondere Schafe erkranken mit schweren Krankheitsverläufen, die auch zum Tod der Tiere führen können. Aber auch Rinder und Ziegen zeigen typische Symptome (erhöhte Körpertemperatur und Läsionen in den Schleimhäuten) und leiden bei einer Infektion. Die Impfung gegen den aktuellen Serotyp wird daher dringend empfohlen. Hinweise hierzu erhalten Tierhalter direkt vom jeweiligen Hoftierarzt.
Für das Verbringen oder den Export von für das Virus der Blauzungenkrankheit empfänglichen Tierarten (insbesondere Rinder sowie Schafe und Ziegen) sind auf Grund des verlorenen Freiheitsstatus besondere Vorgaben zu beachten. Bei Fragen zu den aktuell geltenden Verbringungsregelungen kontaktieren Sie das Veterinäramt am Landratsamt Schweinfurt über vetamt@lrasw.de oder Telefon 09721/55-310.
Nähere Informationen zur Blauzungenkrankheit finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, LGL.
Organisationseinheit
Veterinäramt (SG 32) , Veterinärwesen (32.1)