© Harald Heinritz / abfallbild.de
Denn nicht nur die sichtbaren Kunststoffteile, die durch unbedachtes oder auch bewusstes Wegwerfen auf Wiesen, Äckern und im Wald landen, sind ein Problem für Natur und Umwelt, sondern auch die kleinen, fast unsichtbaren Kunststoffteile, die über Kompost dort landen könnten.
Auch wenn die "Biokunststoff"-Beutel überwiegend schnell abgebaut werden, so können doch Reststückchen übrig bleiben, die mit großem Aufwand aus dem hergestellten Kompost entfernt werden müssen.
Für die Herstellung unseres gütegesicherten „Qualitätskomposts Schweinfurter Land“ brauchen wir weitgehend störstofffreien Biomüll.
Die "Biokunststoff"-Beutel werden deshalb genauso behandelt wie andere „Fehlwürfe" (z.B. Asche, Straßenkehricht, Kunststoffe, Metall und Glas) und können als Verstoß gegen die Abfallwirtschaftssatzung mit Nicht-Entleeren der Biotonne oder einem Bußgeld geahndet werden. Denn insbesondere zur Reduzierung von Mikrokunststoffen fordert nun auch die neue Bioabfallverordnung bessere Sammelqualitäten.
Deshalb bitten wir darum das eigene Sammel- und Sortierverhalten zu überprüfen und die "Biokunststoff"-Beutel" nicht mehr zu verwenden, ebenso wie herkömmliche Kunststoffbeutel.
Aktuell werden die Biotonnen verstärkt kontrolliert und bei Falschbefüllung stehen gelassen.
Bei Fragen melden Sie sich gern bei der Abfallberatung im Landratsamt, Tel. 09721 55-546.