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Beurkundungen im Jugendamt

Beurkundungen von Vaterschaft und Unterhaltsverpflichtungen

Die Urkundsperson im Jugendamt ist ermächtigt, Beurkundungen gemäß § 59 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII, vorzunehmen.

Hierzu zählen insbesondere 

  • die Anerkennung der Vaterschaft und der jeweiligen Zustimmungserklärungen
  • die Unterhaltsverpflichtungen für Kinder bis zum 21. Lebensjahr
  • die Unterhaltsverpflichtung für die Mutter eines Kindes, die mit dem Vater nicht verheiratet ist
  • Sorgeerklärungen von Eltern, die zum Zeitpunkt der Geburt nicht miteinander verheiratet sind 

Persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung; gültige Ausweispapiere

Terminvereinbarung - bitte hierzu HINWEISE beachten

Aufgrund der hohen Nachfrage ist die Verfügbarkeit von kurzfristigen Terminen sehr eingeschränkt; i.d.R. ist mit einer Wartezeit von 4-6 Wochen zu rechnen.

Die Beurkundungen sind kostenfrei.

Kontakt

Ewald Thomann

Tanja Eisend

Vincent-Joel Moranz

Organisationseinheit

Beistandschaft-Beurkundung-Unterhaltsvorschuss (21.4)
Mehr Informationen

Stand:
Beistandschaft-Beurkundung-Unterhaltsvorschuss (21.4)
Vaterschaftsfeststellung und -Anerkennung,