Beurkundungen im Jugendamt
Beurkundungen von Vaterschaft und Unterhaltsverpflichtungen
Die Urkundsperson im Jugendamt ist ermächtigt, Beurkundungen gemäß § 59 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII, vorzunehmen.
Hierzu zählen insbesondere
- die Anerkennung der Vaterschaft und der jeweiligen Zustimmungserklärungen
- die Unterhaltsverpflichtungen für Kinder bis zum 21. Lebensjahr
- die Unterhaltsverpflichtung für die Mutter eines Kindes, die mit dem Vater nicht verheiratet ist
- Sorgeerklärungen von Eltern, die zum Zeitpunkt der Geburt nicht miteinander verheiratet sind
Persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung; gültige Ausweispapiere
Terminvereinbarung - bitte hierzu HINWEISE beachten
Aufgrund der hohen Nachfrage ist die Verfügbarkeit von kurzfristigen Terminen sehr eingeschränkt; i.d.R. ist mit einer Wartezeit von 4-6 Wochen zu rechnen.
Die Beurkundungen sind kostenfrei.
Beistandschaft-Beurkundung-Unterhaltsvorschuss (21.4)