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Beschwerden im Bereich ÖPNV

Zeitnah und gezielt kümmern wir uns um Ihre Anliegen, um Ihre Fragen zu beantworten, Missstände zu beheben oder Verbesserungen in die Wege zu leiten.

Rückmeldungen unserer Fahrgäste sind für uns sehr wichtig. Ihre Fragen, Beschwerden, Anregungen, Verbesserungsvorschläge nehmen wir gerne entgegen. Sie liefern uns damit wertvolle Hinweise für die tägliche Arbeit. Konstruktive Kritik hilft uns, Schwachstellen aufzudecken und den ÖPNV weiter zu verbessern.  Aus diesem Grund bearbeiten wir jede Kundenanfrage individuell. Für eine genaue Recherche sind möglichst präzise Angaben sehr wichtig.

Das Beschwerdeformular finden Sie hier.

Bitte beachten Sie noch Folgendes:

  • Ein sachliches, klärendes Gespräch mit dem Verkehrsunternehmer kann helfen, den Grund für die Beschwerde aus der Welt zu schaffen bzw. Missverständnisse aufzuklären. Oft liegen die Gründe gar nicht im Verkehrsunternehmen selbst begründet, wenn es sich z.B. um Verspätungen handelt, die auf einen Unfall o.ä. zurückzuführen sind. Bedenken Sie dies, wenn Sie das Unternehmen selbst ansprechen.
  • Busverspätungen im Bereich von wenigen Minuten, Verspätungen, die auf schlechte Witterungsbedingungen (z.B. Glätte oder Nebel) oder auf Baumaßnahmen zurückzuführen sind, sind nicht klärungsbedürftig. Es gibt hier einen objektiven und nachvollziehbaren Grund, der nicht auf das Verhalten des Verkehrsunternehmens zurückzuführen ist. Bitte sehen Sie in einem solchen Fall von Beschwerden ab.
  • Die Schülerbeförderung im Landkreis Schweinfurt ist weitestgehend in den öffentlichen Busverkehr integriert. Selbst wenn weit überwiegend oder sogar ausschließlich Schüler/innen befördert werden, sind nicht nur Sitz-, sondern auch Stehplätze zulässig. Die Anzahl richtet sich nach dem Fahrzeugschein; dies bedeutet für einen „normalen“ Kraftomnibus eine Gesamtkapazität von rd. 80 Personen. Gleiches gilt grundsätzlich auch für den sog. freigestellten Schülerverkehr, also Busse, die ausschließlich Schüler/innen befördern.
  • Aufgabenträger (und somit Besteller) für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV), zu dem der Regionalzugverkehr zählt, ist der Freistaat Bayern, vertreten durch die Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG), Boschetsrieder Straße 69, 81379 München, Tel.: 089/748825-0, Fax: 089/748825-51, E-Mail: info@bayern-takt.de (vgl. ferner: www.bayern-takt.de).

Was passiert mit Ihrer Beschwerde?

  • Ihre Beschwerde wird nach Eingang spätestens nach 5 Werktagen bearbeitet. 
  • Für den Fall, dass das Verkehrsunternehmen für die Beschwerde zuständig sein sollte, wird das Verkehrsunternehmen zur Stellungnahme aufgefordert. Sie erhalten eine Zwischennachricht über die Weiterleitung an das Unternehmen.
  • Nach Eingang der Stellungnahme leiten wir diese an Sie mit einer abschließenden Würdigung weiter.

Nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) ist der Landkreis Schweinfurt Aufgabenträger des allgemeinen ÖPNV in seinem Kreisgebiet. Ausgenommen von dieser Zuständigkeit ist der Schienenpersonennahverkehr (SPNV).

Wir sind bestrebt, Ihnen einen möglichst attraktiven ÖPNV zur Verfügung zu stellen und möchten, dass Sie mit dem vorhandenen Angebot und der Servicequalität zufrieden sind.

Daher ist es in unserem eigenen Interesse, dass „unsere“ Busse und Anruf-Linien-Taxis sowie Rufbusse nach den jeweils gültigen Fahrplänen verkehren und auch sonst alles im Sinne unserer Fahrgäste „läuft“. Sollten Sie aber doch einmal negative Erfahrungen mit dem Angebot machen, gehen wir Ihren Beschwerden gerne nach, um künftig die Qualitätsstandards zu sichern.

Wir müssen Sie allerdings darauf aufmerksam machen, dass der Landkreis als Aufgabenträger zwar den jeweiligen Verkehr plant, aber sehr viele Linien durch die Busunternehmer eigenwirtschaftlich, d. h. auf eigene Rechnung und eigenes Risiko betrieben werden. In diesen Fällen ist der Unternehmer für Beschwerden aus der jeweiligen Beförderung verantwortlich und muss dazu Stellung beziehen.

Beschwerdeformular für den ÖPNV
 

Betrifft den Regionalbusverkehr im Landkreis Schweinfurt

Stand: 23.01.2023
Öffentliche Mobilität (12.3)